Die Präsenz in Social Media ist heute für viele
Unternehmen ein Muss und natürlich will man sich auch optisch von der besten
Seite zeigen. Die eigene Website oder Facebook – Internet ist Internet, mag sich
mancher sagen.
Doch Vorsicht! Dem ist nicht so und die Nutzung von
Bildern auf Plattformen und Netzwerken wie Facebook, Twitter und Co ist aus
verschiedenen Gründen rechtlich mehr als problematisch.
Wir haben in der letzten Zeit vermehrt Anfragen zu Bildnutzungen
im Rahmen von Social Media Plattformen bekommen, deshalb an dieser Stelle
einige Infos dazu:
Sie sind gewohnt, Bilder zur Nutzung auf Ihrer Website
einzusetzen. Hier sind Sie der Lizenznehmer und damit legitimierter Nutzer des
Bildes. Gegen Bilderklau gehen die Urheber oder deren Vertreter, die
Bildagenturen gegen den „Bilderdieb“, den Urheberechtsverletzer vor.
Sie als Lizenznehmer sind nicht Verursacher der
Urheberrechtsverletzung
Bei Facebook stellt sich die Sache anders dar: Wer Bilder auf
Facebook einstellt, räumt Facebook
eine sog. Intellectual
Property-Lizenz ( das heisst das geistige Eigentum ) an
allen von den Nutzern geposteten Inhalten, also auch Fotos vor und zwar in Form
einer nicht-exklusiven, übertragbaren, unterlizenzierbaren, unentgeltlichen,
weltweiten Lizenz (2.1. der
AGB von Facebook).
Im Falle eines Hochladens von Bildern erlauben Sie
Facebook also, diese Bilder zu verwenden, zu verbreiten und anderen zur
Verfügung zu stellen. In Lizenzbedingungen
und AGB von Bildanbietern, Agenturen wie Fotografen, ist Weitergabe der Lizenz an
Dritte aber ausdrücklich ausgeschlossen und stellt damit eine Verletzung des Urheberechts dar.
Der Pferdefuss dabei ist: Für den Fall, dass
Bildlieferant, egal ob Agentur oder Einzelfotograf, wegen der Urheberrechtsverletzung
nicht gegen Sie, sondern gegen Facebook selbst vorgeht, regelt 15.2 der Nutzungsbedingungen von
Facebook darüber hinaus eine Ersatzpflicht des Benutzers/Mitglieds
gegenüber Facebook. Auf dem Schaden bleiben also immer Sie sitzen.
Sie werden sich sicherlich ebenfalls dagegen wehren, wenn
ohne Ihre Zustimmung Inhalte Ihrer Seite kopiert, weiterverbreitet und von
anderen verwendet werden…
Was kann man nun tun?
Ein Schutz gegen die Verbreitung Ihrer Bilder auf Facebook
gibt es zur Zeit nicht.
Wer Bilder in Social Media einsetzen will, sollte diese
zumindest so durch Logos, Wasserzeichen und feste grafische Kennzeichen
verändern, dass diese eindeutig dem Unternehmen/ Lizenznehmer zugeordnet werden
können bzw. dass das Entfernen dieser Kennzeichnung erhebliche Mühe macht und
der Einsatz für Andere unattraktiv wird.
Dies ist allerdings nur mit ausdrücklicher Genehmigung
durch den Bildanbieter möglich und bedarf einer Ergänzung des Lizenzvertrages
oder einer Zusatzvereinbarung.
Falls Sie Fragen zu dem Thema
haben – rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

1 Gunda Hubrich // 22. Sep 2011 at 3:50 PM
Punkt 2.1. ist wirklich dramatisch. Man könnte meinen, facebook baut sich hier nebenbei eine umfangreiches Portfolio auf. Entschärft wird Punkt 2 allerdings durch Punkt 16.3.: "Bestimmte Richtlinien, die nur auf deutsche Nutzer zutreffen." In der Verlinkung lese ich: "Für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland:
Ziffer 2 gilt mit der Maßgabe, dass unsere Nutzung dieser Inhalte auf die Verwendung auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt ist."
Puh! Scheint das ganze zu entschärfen, die Brisanz ist aber weiterhin vorhanden.
2 Sabine // 22. Sep 2011 at 4:01 PM