Lizenzbestimmungen


 

Getty Images

Dieser Abschnitt enthält die Lizenzvereinbarungen für Produkte von Getty Images.

Getty Images-Lizenzvereinbarung für lizenzpflichtige, rights-ready und redaktionell verwendete Bilder und Videos

Zuletzt aktualisiert: Januar 2014

DIES IST EIN RECHTLICH BINDENDER VERTRAG (DER 'VERTRAG') ZWISCHEN LIZENZNEHMER, KÄUFER (FALLS ZUTREFFEND) UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES, INC. DIE IN ABSCHNITT 11.10 DIESES DOKUMENTS BESCHRIEBENE TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES ('GETTY IMAGES') IST DIE PARTEI, DIE DIESEN VERTRAG MIT DEM LIZENZNEHMER SCHLIESST. DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS SIE GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND.

1. Definitionen. Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:
1.1 'Redaktionell genutztes Lizenzmaterial' bedeutet Lizenzmaterial im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind, und das auf der Website von Getty Images als solches identifiziert ist.
1.2 'Rechnung' bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Standard-Rechnungsformular von Getty Images, das unter anderem das Lizenzierungsunternehmen von Getty Images enthält sowie die mit dem Lizenznehmer getroffenen Vereinbarungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen die Rechnung mit ein.
1.3 'Lizenzmaterial' bezieht sich auf Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von Getty Images an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.
1.4 'Lizenznehmer' bedeutet die Entität, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die Entität, die beim Kauf als Lizenznehmer benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.
1.5 'Endprodukt des Lizenznehmers' bedeutet ein Endprodukt oder eine Dienstleistung, die vom Lizenznehmer oder im Namen des Lizenznehmers mithilfe von unabhängigen Fähigkeiten und Anstrengungen erstellt wurde und in die eine Reproduktion des Lizenzmaterials sowie weiteres Material eingebunden ist.
1.6 'Käufer' bedeutet eine Entität, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.
1.7 'Vervielfältigung' und 'Vervielfältigen' bedeuten jedwede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen desselben, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.
1.8 'Rechte und Einschränkungen' bedeuten die dem Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Auswahl des Lizenzmaterials zur Verfügung stehenden Informationen: (i) dem Lizenzmaterial auf der Website von Getty Images beigefügt (einschließlich aller Seitenbereiche des Kaufvorgangs), (ii) in einem schriftlichen Angebot von Getty Images oder (iii) im Editorial-Feed (falls bereitgestellt). Dies kann auch in der Rechnung widergespiegelt werden. Zu solchen Einschränkungen können insbesondere der zulässige Nutzungsumfang, der Zeitraum der Lizenz, die Eingrenzung des Vertragsgebiets oder andere für das gewählte Lizenzmaterial geltende Nutzungseinschränkungen sowie die für das Lizenzmaterial zu entrichtende Gebühr ('Lizenzgebühr') gehören. Die Rechte und Einschränkungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen diese Rechte und Einschränkungen mit ein.

2. Gewährte Rechte und Einschränkungen. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:
2.1 Getty Images gewährt dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, jedoch nur im in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Umfang. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers (einschließlich des Käufers) zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichten.
2.2 Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Nutzung, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend in Abschnitt 2.1 definierten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses. Abschnitt. 2.2 gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen.
2.3 Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige redaktionelle Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf kommerzielle Zwecke, Marketing- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren. Zur Erläuterung: In diesem Vertrag bedeutet 'redaktionelle Nutzung von Lizenzmaterial' die Nutzung im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind, und schließt ausdrücklich sämtliche werblichen Anteile aus (z. B. Abschnitte oder Beilagen, in deren Zusammenhang der Lizenznehmer Zahlungen oder Gebühren von einem werbenden oder sponserndem Dritten erhält).
2.4 Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; jede sonstige Bearbeitung ist unter allen Umständen untersagt.
2.5 Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Getty Images keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
2.6 Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
2.7 Wenn Lizenzmaterial (ohne redaktionelle Nutzung) mit einem Fotomodell oder Objekt im Zusammenhang mit einem Thema verwendet wird, das nach vernünftigem Maßstab verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, so muss der Lizenznehmer jede solche Verwendung mit einem Vermerk versehen, aus dem hervorgeht: (i) dass das Lizenzmaterial ausschließlich zu Illustrationszwecken verwendet wird und (ii) alle im Lizenzmaterial abgebildeten Personen Fotomodelle sind.
2.8 Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Getty Images nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
2.9 Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht so bereitstellen, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.
2.10 Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Getty Images und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr darf das redaktionelle Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zur Nutzung auf mobil gesteuerten Websites oder in mobilen Anwendungen zweckentfremdet werden, die erstellt wurden, um das Lizenzmaterial und/oder das Endprodukt des Lizenznehmers auf mobilen Geräten anzuzeigen. Diese Einschränkung der mobilen Nutzung wird nicht dadurch verletzt, dass Lizenzmaterial auf einer Website verwendet wird, die per 'Pull'-Methode (im Gegensatz zur 'Push'-Methode) über mobile Geräte angezeigt werden kann, sofern es nicht speziell für diesen Zweck verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet wurde.
2.11 Soweit dies in den Rechten und Einschränkungen nicht anders festgelegt ist, darf der Lizenznehmer das Endprodukt des Lizenznehmers weder direkt noch indirekt in sekundären Vervielfältigungen wie Zusammenstellungen, Screenshots, Kontextwerbung oder auf dateifreigebenden Websites oder Kontaktwebsites wie YouTube, Facebook, MySpace oder Bebo vervielfältigen.
2.12 Die Verwendung des Lizenzmaterials unter Missachtung der Rechte und Einschränkungen ist untersagt.
2.13 Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.13 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr gegenüber Getty Images auszulegen.
2.14 Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch implizit falsche Angaben machen, dass der Lizenznehmer der ursprüngliche Schöpfer einer visuellen Arbeit ist, dessen wesentliche künstlerische Teile von dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.
2.15 Sofern die Rechte und Einschränkungen die Wiedergabe des Lizenzmaterials auf Websites erlauben, muss der Lizenznehmer auf den zulässigen Websites Nutzungsbedingungen angeben, die das Herunterladen, eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials als selbständige Datei verbieten.
2.16 Wenn im Rahmen der Rechte und Einschränkungen Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, (i) werden derartige Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und (ii) verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch Getty Images sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

3. Nachweise und geistiges Eigentum.
3.1 Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Getty Images dem Lizenznehmer weder ausdrücklich noch konkludent ein Recht oder eine Lizenz an dem Lizenzmaterial.
3.2 Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von 'Getty Images' oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstleistungsmarken von Getty Images oder dessen Partnern, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen ('Marken'), erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Getty Images oder dessen Partnern sind und bleiben, (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach diesem Vertrag ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken anficht.
3.3 Bildnachweis. Falls in Abschnitt 10 nicht anders angegeben, muss jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten Lizenzmaterial in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: '[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Getty Images' oder ein anderer auf der Website von Getty Images dargestellter Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Getty Images nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Getty Images nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.
3.4 Nachweis für Audio- oder visuelles Material. Wird Lizenzmaterial in Audio-/visuellem Material in redaktionellem Kontext oder in nicht redaktionellem Kontext verwendet, in dem aber Nachweise für weitere Anbieter von Lizenzmaterial angegeben sind, so ist der Nachweis nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in gleicher Größe und an vergleichbarer Stelle wie bei diesen sonstigen Nachweisen anzugeben. Im Wesentlichen sollte er in dieser Form erfolgen: '[Videomaterial] [Bildmaterial] zur Verfügung gestellt von [Name der Kollektion]/Getty Images'.
3.5 Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Getty Images umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Getty Images, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzen.

4. Releases.
4.1 Wenn Getty Images ein Modell- und/oder Eigentums-Release für Lizenzmaterial beschafft hat, teilt es dies dem Lizenznehmer in den Rechten und Einschränkungen mit. Die Gewährleistung und Freistellung gemäß Abschnitt 5.1 (iv) und 6.1 werden nur gewährt, wenn eine solche schriftliche Mitteilung erfolgt ist. Wenn diese Mitteilung ausbleibt, wurde kein solches Model- oder Eigentums-Release eingeholt. Für redaktionelles Lizenzmaterial wird im Allgemeinen kein Release beschafft. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass in einigen Gerichtsbarkeiten Rechtsschutz gegen die Nutzung von Bildern von Personen und Eigentum für kommerzielle Zwecke gewährt wird, wenn kein Release erteilt wurde. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
4.2 Soweit nicht dem Lizenznehmer gesondert mitgeteilt wird, dass Getty Images ein Modell- oder Eigentums-Release erhalten hat, vergibt Getty Images keine Rechte für die Nutzung von Namen, Menschen, Marken, Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, im Lizenzmaterial enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Allein der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des Lizenzmaterials ein Release erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, alle etwa erforderlichen Releases zu beschaffen.

5. Garantie und Haftungsbeschränkung.
5.1 Getty Images gewährleistet Folgendes: (i) das Lizenzmaterial weist für die Dauer von dreißig (30) Tagen nach Lieferung keinerlei Fehler in Hinsicht auf Material und Verarbeitung auf (bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe des Lizenznehmers im Austausch des Lizenzmaterials); (ii) das Unternehmen verfügt über alle nötigen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen; (iii) nutzt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß dieser Vereinbarung und in der Form, in der es von Getty Images bereitgestellt wurde (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer), so verletzt dies keinerlei Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte; außerdem wird dadurch nicht das Recht auf Privatsphäre oder das Öffentlichkeitsrecht verletzt; und (iv) wenn von Getty Images gemäß Teilziffer 4.1 ein Release bereitgestellt wird, hat die vertragsgemäße Nutzung des Lizenzmaterials in seiner ursprünglichen Form durch den Lizenznehmer (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer) keine Verletzung von Markenzeichen, anderen geistigen Schutzrechten, und/oder sofern ein Model-Release bereitgestellt wird, Datenschutzbestimmungen oder Werberechten zur Folge.
5.2 GETTY IMAGES SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GETTY IMAGES HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ, KONKRETE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, BEGLEIT- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DURCH DIESEN VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN GETTY IMAGES VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE SCHADENSKATEGORIEN NICHT ZULÄSSIG. HIER ERFOLGT DIE BESCHRÄNKUNG NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG. GETTY IMAGES IST NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ÄNDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS AM LIZENZMATERIAL ODER DURCH DEN KONTEXT ENTSTEHEN, IN DENEN DAS LIZENZMATERIAL IN EINEM ENDPRODUKT DES LIZENZNEHMERS VERWENDET WIRD.

6. Haftungsfreistellung.
6.1 Sofern das Lizenzmaterial ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung verwendet wird, der Lizenznehmer diese Vereinbarung nicht auf sonstige Weise verletzt und als ausschließliches und alleiniges Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung der hier in Abschnitt 5.1 (ii)–(iv) gewährten Garantien wird Getty Images nach den Bedingungen des vorstehenden Abschnitts 5.2 und des nachstehenden Abschnitts 6.3 den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und andere unter seiner Leitung stehenden oder in seinem Besitz befindlichen Geschäfte sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten („Ansprüche“) entstehen und in denen behauptet wird, Getty Images habe die hier in Abschnitt 5.1 (ii)–(iv) festgelegten Gewährleistungen verletzt, verteidigen, entschädigen und freistellen. Getty Images hat unter diesem Abschnitt 6.1 keine Verpflichtungen im Hinblick auf Ansprüche, die entstehen: (i) durch Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer, wenn der Anspruch sich lediglich wegen der Veränderung, dem Overlay oder der erneuten Fokussierung durch den Lizenznehmer ergibt; (ii) aus dem Kontext, in dem das lizenzierte Material im Endprodukt des Lizenznehmers verwendet wird, wobei sich der Anspruch lediglich aus diesem Kontext ergibt; (iii) aufgrund einer Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iv) aufgrund fortgesetzter Verwendung von Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer nach einer Mitteilung von Getty Images oder nachdem der Liznznehmer anders davon Kenntnis erhalten hat, dass jemand die Verletzung von Rechten durch das Lizenzmaterial geltend macht. Vorstehende Regelung legt die gesamte Entschädigungspflicht von Getty Images gemäß dieser Vereinbarung fest.
6.2 Gemäß den Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt 6.3 wird der Lizenznehmer Getty Images, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehende oder in dessen Besitz befindliche verbundene Unternehmen und Content Provider sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang (i) mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags, (ii) mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iii) mit dem Versäumnis des Lizenznehmers, ein erforderliches Release zu erwerben, entstehen, verteidigen, entschädigen und freistellen.
6.3 Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 dieses Vertrags Schadenersatzforderungen stellt, muss die andere Partei umgehend darüber in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei kann nach ihrer Wahl die Bearbeitung, die Beilegung oder die Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten übernehmen, wobei in diesem Fall die freizustellende Partei sie bei der Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in vernünftigerweise einforderbarem Umfang unterstützen muss. Die zur Haftungsfreistellung berechtigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand am Rechtsstreit beteiligen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren oder andere Kosten, die vor Mitteilung der Ansprüche durch die andere Partei, für die eine Freistellung verlangt wird, entstanden sind.

7. Zustand des Lizenzmaterials. Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial zur Vervielfältigung freigegeben wird. Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts 5.1 (i) ist Getty Images für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus unterstellten oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, seiner Vervielfältigung entstanden sind.

8. Lizenzaufhebungsgebühr. Wenn der Lizenznehmer oder Käufer binnen 30 Tagen ab Erhalt des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer oder Käufer schriftlich eine Aufhebung dieses Vertrages fordert und besagtes Lizenzmaterial vom Lizenznehmer oder Käufer noch nicht verwendet wurde, kann Getty Images diesen Vertrag stornieren und folgende Gutschrift auf das Kundenkonto des Lizenznehmers bzw. Käufers gutschreiben oder auf seine Kreditkarte überweisen: (i) im Hinblick auf nicht filmisches Lizenzmaterial einen Betrag von bis zu 100 % der Lizenzgebühr, sofern das Aufhebungsgesuch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht; oder (ii) einen Betrag von bis zu 50 % der Lizenzgebühr, wenn das Aufhebungsgesuch zwischen dem 8. und dem 30. Tag nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht (oder im Hinblick auf lizenziertes Videomaterial in den ersten 30 Tagen). In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 US-Dollar (oder dem Äquivalent in regionaler Währung) an. Geht ein Aufhebungsgesuch erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials ein, so ist eine Gutschrift nicht mehr möglich. Keine der Bestimmungen in Abschnitt 8 ist auf Research-, Labor-, Service- oder Subscription-Gebühren anzuwenden, die gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen beglichen werden müssen und nicht erstattet werden.

9. Elektronische Rechnungstellung; Zinsen für überfällige Rechnungen. Der Lizenznehmer und der Käufer stimmen zu, dass sie Rechnungen von Getty Images in elektronischer Form an die mit dem Getty Images Konto des Lizenznehmers und/oder Käufers verknüpfte E-Mail-Adresse erhalten. Begleicht der Lizenznehmer die Rechnung von Getty Images nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, steht es Getty Images frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag einzuheben.

10. Nutzungsbedingungen für bestimmte Kollektionen.
10.1 Hulton Archive. Lizenzmaterial aus dem Hulton Archive, das aus historischen Quellen stammt, wurde oft mit älteren Fototechniken aufgenommen. Einige dieser Lizenzmaterialien enthalten 'Artefakte' oder andere Mängel, die auf den Druck des bestimmten Produkts zurückzuführen und nicht als Fehler anzusehen sind. Wenn durch die Nutzung des Lizenzmaterials aus dem Hulton Archive Verlagsrechte (Rechte auf Grundlage der britischen 'Copyright and Related Rights Regulation' oder ähnliche Rechte in anderen Ländern) begründet werden, stehen diese Rechte ausschließlich Getty Images zu. Der Lizenznehmer muss alle Anstrengungen unternehmen, um diese Rechte von Drittpersonen (einschließlich des Abschlusses von Abtretungsvereinbarungen), bei denen diese Rechte entstehen, zu erwerben, damit die Inhaberschaft all dieser Rechte ausschließlich Getty Images zusteht.
10.2 The Bridgeman Art Library. Folgende Angaben müssen bei redaktioneller Verwendung in enger räumlicher Nähe zu jeglichem Lizenzmaterial aus der Bridgeman Art Library erscheinen und, wo immer möglich, auch im Zusammenhang mit nicht-redaktioneller Verwendung: '[Titel]/[Name des Künstlers]/The Bridgeman Art Library/Getty Images'.
10.3 National Geographic Society ("NGS"). Folgende Angaben sind bei jeder redaktionellen Nutzung von Lizenzmaterial von NGS in enger räumlicher Nähe dazu zu machen: '[Name des Fotografen]/NATIONAL GEOGRAPHIC IMAGE COLLECTION/Getty Images'. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Name, Logo oder Marken von NGS in Zusammenhang mit dem in redaktioneller Weise genutzten Lizenzmaterial ist nicht gestattet. In Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials in nicht-redaktioneller Weise ist ein Gebrauch von Name, Logo oder Marken von NGS (einschließlich des Gebrauchs der Bildnachweise) nicht erlaubt. Dies schließt u.a. die Nutzung für Werbeartikel, Waren, Industrie- und Konsumgüter wie Kalender, Poster oder Drucke mit ein. Ausschnitte des Lizenzmaterials von NGS dürfen verwendet werden, das Lizenzmaterial darf aber weder gedreht noch anderweitig verändert werden. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, besteht kein Model- oder anderweitiges Release zur Freigabe des Lizenzmaterials von NGS. Ein Teil des Lizenzmaterials von NGS kann Gemeingut sein, so dass es einer anderen Bildersammlung im Einzelfall möglich sein kann, Lizenzmaterial von NGS für eine kollidierende Nutzung zu lizenzieren. Getty Images und NGS haften nicht für derartige Fälle.
10.4 Digital Globe. Digital Globe-Lizenzmaterial darf nicht in interaktiven Karten-Darstellungssystemen jedweder Art eingebettet werden.
10.5 Lizenzmaterial der NBA. NBA-BILDER DÜRFEN NICHT OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG LIZENZIERT WERDEN. BITTE WENDEN SIE SICH FÜR DIE ZUSTIMMUNG AN IHR LOKALES GETTY IMAGES BÜRO.
Zusätzliche Lizenzbestimmungen für NBA-Bilder. Die nachfolgenden Zusatzbestimmungen gelten für Lizenznehmer von Lizenzmaterial, das von der National Basketball Association („NBA“) stammt oder bei NBA-Spielen aufgenommen wurde. Sofern diese Zusatzbestimmungen mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags im Widerspruch stehen oder anderweitig mit diesen unvereinbar sind, haben die Zusatzbestimmungen Vorrang.
Begünstigte Dritte. Der Lizenznehmer erklärt sich mit Folgendem einverstanden: (i) für Lizenzen von NBA Lizenzmaterial ist NBA Entertainment, ein Unternehmensbereich der NBA Properties, Inc., begünstigter Dritter dieses Vertrages; (ii) für Lizenzen von Lizenzmaterial der Women's National Basketball Association ('WNBA') ist WNBA Enterprises, LLC, begünstigter Dritter dieses Vertrags; (iii) für Lizenzen von Lizenzmaterial der National Basketball Development League ('NBDL', zusammen mit NBA und WNBA nachfolgend 'NBA-Parteien') ist NBDL Enterprises, LLC, begünstigter Dritter dieses Vertrags.
Zusätzliche Beschränkungen. Die Reproduktion, Speicherung, Archivierung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung von Lizenzmaterial der NBA, WNBA oder NBDL, oder von Lizenzmaterial, das bei NBA-Spielen aufgenommen wurde, ohne gesonderte schriftliche Genehmigung von NBA Entertainment ist untersagt.
Benutzer von redaktionellen Websites. Jedem Lizenznehmer, der als Benutzer der Editorial-Website Lizenzmaterial der NBA, der WNBA oder der NBDL oder von Lizenzmaterial, das bei NBA-Spielen aufgenommen wurde, lizenzieren ließ, ist es vorbehaltlich anderweitiger Übereinkünfte untersagt, besagtes Lizenzmaterial länger als dreißig (30) Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die erstmalige Veröffentlichung besagten Lizenzmaterials genehmigt ist, zu präsentieren oder anderweitig zu verwenden, mehr als dreißig (30) Bilder aus besagtem Lizenzmaterial gleichzeitig zu präsentieren oder anderweitig zu verwenden oder das Lizenzmaterial zu irgendeinem Zeitpunkt als Teil einer Fotogalerie oder Diashow zu verwenden.
Reproduktion. Lizenzmaterial der NBA, WNBA und NBDL und bei NBA-Spielen aufgenommenes Lizenzmaterial muss genau in der Form wiedergegeben werden, in der sie von Getty Images (oder seinem Beauftragten) geliefert werden und dürfen ohne schriftliche Genehmigung einer solchen Modifikation durch Getty Images nicht verändert oder zugeschnitten werden.
Bildnachweis für NBA-Parteien. Lizenzmaterial der NBA, der WNBA oder der NBDL bzw. bei NBA-Spielen aufgenommenes Lizenzmaterial muss mit dem folgenden Bildnachweis erscheinen: (i) Sämtliches Lizenzmaterial der NBA, das Getty Images von einer der NBA-Parteien zur Verfügung gestellt wird: '(c) [Jahresangabe] NBA Entertainment. Foto: [Name des Fotografen]/NBAE/Getty Images.'; (ii) Sämtliches Lizenzmaterial der WNBA, das Getty Images von einer der NBA-Parteien zur Verfügung gestellt wird: '(c) [Jahresangabe] WNBA Enterprises. Foto: [Name des Fotografen]/WNBAE/Getty Images.'; (iii) Sämtliches Lizenzmaterial der NBDL, das Getty Images von einer der NBA-Parteien zur Verfügung gestellt wird: '(c) [Jahresangabe] NBDL Enterprises. Foto: [Name des Fotografen]/NBDLE/Getty Images.'; (iv) Sämtliches Lizenzmaterial der NBA, WNBA und NBDL, das von oder im Auftrag von Getty Images gemacht wurde: '(c) [Jahresangabe] Getty Images. Foto: [Name des Fotografen]/Getty Images.'
Geistiges Eigentum und Marken. Dieser Vertrag verleiht dem Lizenznehmer keinerlei Rechte in Bezug auf Namen, Aussehen oder andere Eigenschaften der Spieler(innen) der NBA, WNBA oder NBDL oder anderer natürlicher oder juristischer Personen, die auf den Bildern abgebildet sind. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich, sich sämtliche erforderlichen Lizenzen, Veröffentlichungsfreigaben oder Verzichtserklärungen zu beschaffen, die dem Lizenznehmer die Verwendung von Namen, Aussehen, oder anderen Eigenschaften der im Lizenzmaterial abgebildeten natürlichen oder juristischen Person erlaubt.
Geistige Eigentumsrechte. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags hat der Lizenznehmer das Recht, die jeweiligen Namen, Symbole, Embleme, Muster, Logos, Marken, Trikots und Erkennungszeichen der NBA und der ihr angehörigen Teams, der WNBA und ihrer Teams oder der NBDL und ihrer Teams (die 'NBA-Marken') zu verwenden, sofern sie auf den Bildern abgebildet sind und soweit dies den genehmigten Voraussetzungen für die Verwendung solchen Lizenzmaterials entspricht. Die Verwendung der NBA-Marken für andere Zwecke durch den Lizenznehmer erfordert eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung mit der jeweiligen NBA-Partei bzw. dem entsprechenden Mitglied. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die NBA-Parteien bzw. ihre Mitglieder das alleinige Nutzungsrecht für die NBA-Marken haben, und jede Verwendung der NBA-Marken (einschließlich in Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung) die vorherige Zustimmung der jeweiligen NBA-Partei bzw. des entsprechenden Mitglieds erfordert. Der Lizenznehmer erkennt den Wert der NBA-Marken an und erkennt an, dass der damit verknüpfte Vertrauensvorschuss der jeweiligen NBA-Partei bzw. dem entsprechenden Mitglied zugeschrieben werden muss, und dass für die NBA-Markenzeichen eine Verkehrsdurchsetzung vorliegt. Der Lizenznehmer ficht weder die Eigentumsrechte der NBA-Parteien oder ihrer Mitglieder an den NBA-Marken noch die Gültigkeit dieses Vertrags an.
10.6 BBC Motion Gallery-Video. (i) Bevor Sie einen Videoclip aus einer der BBC Motion Gallery-Kollektionen verwenden, sollten Sie sich an Ihren lokalen Getty Images-Kundenbetreuer wenden, wenn: (a) Ihr Unternehmen eine Social-Media-Plattform oder ein Aggregator für Online-Videos ist; (b) das Endprodukt des Lizenznehmers mehr als 25 % oder mehr als 15 Minuten des Original-BBC-Programms (oder mehr als 10 % der Serie) beinhaltet; oder (c) das Endprodukt des Lizenznehmers mehr als 20 % BBC-Videoclips (oder mehr als 10 % BBC Earth-Videoclips) beinhaltet. (ii) Beachten Sie bitte, dass Clips, für die eine vorherige Zustimmung erforderlich ist, ohne jegliche Urheberrechts- (außer für die BBC) oder Rechteklärungskosten lizenziert werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vor der Nutzung des lizenzierten Materials die nötigen Rechteklärungen zu erwerben und bei Bedarf alle damit verbundenen Zahlungen an Dritte zu entrichten. Bei Dritten kann es sich beispielsweise um Schauspieler, Autoren, Komponisten, Musiker, Produzenten, Regisseure, Künstler, Designer, Fotografen und andere Personen handeln, die im Zusammenhang mit dem Lizenzmaterial Dienstleistungen erbracht haben, sowie um Inhaber von Urheberrechten, deren Material im lizenzierten Material enthalten ist.

Sonstige Vertragsbedingungen.
11.1 Unberechtigte Verwendung und Kündigung. Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist, stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar und berechtigt Getty Images zur Wahrnehmung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden aufgrund solcher Urheberrechtsverletzungen, einschließlich jeglicher Ansprüche Dritter. Zusätzlich zu allen anderen Getty Images gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Rechtsbehelfen und derer unbeschadet behält sich Getty Images das Recht vor, für die unerlaubte Nutzung des Lizenzmaterials eine Gebühr in Höhe der fünffachen (5x) Standard-Lizenzgebühr zu erheben. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Getty Images behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen: (i) Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag eingeht, nachdem er von Getty Images bereits eine Mitteilung über unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials erhalten hat; (ii) wenn der Lizenznehmer beim Eingehen des Vertrags unrichtige Informationen bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenzmaterials zur Verfügung stellt; (iii) wenn der Lizenznehmer versäumt, die Lizenzgebühr zum Fälligkeitsdatum zu entrichten, oder (iv) wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags auf sonstige Weise verletzt. Nach der Vertragsauflösung muss der Lizenznehmer unmittelbar (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial zerstören oder auf Wunsch von Getty Images an Getty Images zurückgeben. Löst Getty Images den Vertrag aus wichtigem Grund auf, muss der Lizenznehmer auch das in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Endprodukt auf Wunsch von Getty Images an Getty Images zurückgeben.
11.2 Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung. Nach angemessener Vorankündigung stellt der Lizenznehmer Getty Images Musterexemplare der Vervielfältigungen, die Lizenzmaterial enthalten, zur Verfügung, einschließlich kostenlosen Zugängen zu jeglichem zugangsbeschränkten und/oder kostenpflichtigen Internetangebot, auf dem Lizenzmaterial verwendet wird. Zudem kann Getty Images nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte die Bücher des Lizenznehmers prüfen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung des Lizenzmaterials stehen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags festzustellen. Sollte diese Buchprüfung ergeben, dass der Lizenznehmer für den Zeitraum, der Gegenstand dieser Buchprüfung ist, mindestens fünf Prozent (5 %) des geschuldeten Betrags zu wenig an Getty Images gezahlt hat, ist der Lizenznehmer neben der Zahlung des Differenzbetrags außerdem zur Erstattung der Kosten für diese Buchprüfung an Getty Images verpflichtet. Wenn Getty Images unter Anlegung vernünftiger Maßstäbe der Auffassung ist, dass Lizenzmaterial auf eine nicht vertragsgegenständlich lizenzierte Weise verwendet wird, muss der Lizenznehmer nach Aufforderung durch Getty Images eine durch einen satzungsmäßigen Amtsträger des Lizenznehmers unterfertigte Einhaltungsbescheinigung in einer von Getty Images zu genehmigenden Form übergeben.
11.3 Elektronische Speicherung. Bei sämtlichem Lizenzmaterial, das dem Lizenznehmer in elektronischer Form geliefert wird, muss der Lizenznehmer das Copyright-Symbol, den Namen Getty Images, die Identifikationsnummer des Lizenzmaterials sowie alle anderen ggf. in der elektronischen Datei mit dem Original-Lizenzmaterial enthaltenen Informationen beibehalten. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, das Lizenzmaterial in hoher Auflösung zusätzlich zu vervielfältigen, und der Lizenznehmer hat sich mit einer guten Firewall gegen unbefugten Zugriff Dritter auf das Lizenzmaterial zu schützen. Ungeachtet der obigen Bestimmungen steht es dem Lizenznehmer frei, allein zu Sicherheitszwecken eine (1) Sicherungskopie in hoher Auflösung zu erstellen.
11.4 Entzug. Informiert Getty Images den Lizenznehmer darüber, oder erhält der Lizenznehmer Kenntnis davon, dass Lizenzmaterial drohenden, potenziellen oder tatsächlichen Ansprüchen aus Rechtsverstößen gegenüber Dritten ausgesetzt ist, für die Getty Images möglicherweise haftet, muss der Lizenznehmer unmittelbar und auf eigene Kosten (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen; (ii) das Lizenzmaterial aus seinen Räumlichkeiten, Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien entfernen; und (iii) sicherstellen, dass seine Kunden ebenso vorgehen. Getty Images muss dem Lizenznehmer vergleichbares Material ('vergleichbar' wird von Getty Images nach eigenem angemessenen kommerziellen Ermessen definiert) kostenlos, jedoch vorbehaltlich der übrigen Vertragsbestimmungen, zur Verfügung stellen.
11.5 Anwendbares Recht/Schlichtung. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des US-amerikanischen Bundesstaats New York, ohne Bezugnahme auf Konflikte mit anderen Rechtsprechungen. Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Durchsetzbarkeit oder der Geschäftsbeziehung der Parteien entstehen, werden abschließend in einem vertraulichen Schiedsverfahren durch einen einzelnen Schiedsrichter geregelt, der gemäß den anwendbaren Schiedsverfahren und -regeln bestimmt wird. Die Durchführung des Schiedsverfahrens erfolgt nach den Commercial Rules der American Arbitration Association ('AAA') oder der International Chamber Dispute Resolution ('ICDR'; Internationale Handelskammer) in der Fassung, die zu Beginn des Schiedsverfahrens in Kraft ist (wobei die geltenden Regeln nach alleinigem Ermessen des Lizenznehmers ausgewählt werden) an einem der folgenden Gerichtsstände entschieden (abhängig davon, welcher für den Lizenznehmer am nächsten ist): Seattle, Washington; New York, New York; Los Angeles, Kalifornien; London, England; Paris, Frankreich; Frankfurt, Deutschland; Tokyo, Japan oder Singapur. Das Schlichtungsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und alle Dokumente werden auf englisch vorgelegt. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist für die Parteien abschließend und verbindlich. Auf Grundlage des Schiedsurteils kann bei jedem zuständigen Gericht ein Urteil erwirkt und die Vollstreckung betrieben werden. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG). Die obsiegende Partei hat das Recht, in angemessenem Umfang Gerichtskosten in Zusammenhang mit dem Aspekt der Klage oder der Beilegung, in der sie obsiegt, einzufordern. Entgegenstehende Entscheide im Bezug auf Kosten werden aufgerechnet. Dessen ungeachtet ist Getty Images berechtigt, rechtliche Maßnahmen bei zuständigen staatlichen Gerichten einzuleiten oder weiterzuführen, um Rechtsschutz oder andere Unterstützung in einer solchen Streitigkeit zu erhalten, wenn nach Meinung von Getty Images eine solche Maßnahme nötig oder wünschenswert ist. Die Parteien sind sich einig, dass – ungeachtet ansonsten anwendbarer Verjährungs- und Ausschlussfristen, die Einleitung des Schiedsverfahrens innerhalb von 2 Jahren ab dem Vorfall, der Handlung oder dem Ereignis erfolgen muss, auf den sich das Schiedsverfahren bezieht.
11.6 Salvatorische Klausel. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
11.7 Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verstanden werden. Ein Verzug bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel, und eine einfache oder teilweise Wahrnehmung genannter Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien schließt nicht eine weitere oder spätere Wahrnehmung betreffenden Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.
11.8 Gesamte Vertragsabsprache. Diese Vereinbarung ist für Geschäftskunden von Getty Images gedacht und umfasst alle Lizenzbestimmungen. Bestimmungen dürfen nur dann hinzugefügt oder entfernt werden, wenn diese Änderung schriftlich erfolgt und entweder von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird oder von Getty Images elektronisch ausgefertigt und anschließend von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wird. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen in einem Kaufauftrag oder in einer anderen vom Lizenznehmer übermittelten Mitteilung gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor.
11.9 Steuern. Die Lizenzgebühren sind ohne die auf den Verkauf, die Nutzung, die Quellenbesteuerung oder auf andere Transaktionen anfallenden Steuern angegeben. Für diese Steuern ist allein der Lizenznehmer oder ggf. der Käufer verantwortlich.
11.10 Lizenzierungsunternehmen von Getty Images. Das Lizenzierungsunternehmen nach dieser Vereinbarung wird durch die Rechnungsadresse des Lizenznehmers oder ggf. des Käufers folgendermaßen bestimmt:
  SITZ DES LIZENZNEHMERS/KÄUFERS: LIZENZGEBER VON GETTY IMAGES (SITZ):  
  USA Getty Images (US), Inc (USA)  
  Spanien Getty Images Sales Spain SL (Spanien)  
  Portugal Getty Images Sales Portugal, Unipessoal, Lda. (Portugal)  
  Australien Getty Images Sales Australia Pty Limited (Australien)  
  Neuseeland Getty Images Sales New Zealand Limited (Neuseeland)  
  Malaysia Getty Images Malaysia Sdn. Bhd. (Malaysia)  
  Thailand Getty Images Digital (Thailand) Ltd (Thailand)  
  Philippinen Getty Images Pte Limited, Niederlassung auf den Philippinen (Philippinen)  
  Hongkong Getty Images Sales Hong Kong Limited (Hongkong)  
  Singapur Getty Images Sales Singapore Pte Limited (Singapur)  
  India Getty Images Media India Pvt Ltd (India)  
  Japan Getty ImagesSales Japan GK (Japan)  
  Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Jordanien, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Jemen Getty Images Middle East FZ LLC (VAE)  
  Türkei Getty Images Turkey Medya Hizmetleri Ltd ?ti. (Türkei)  
  Alle anderen Länder Getty Images International (Irland)  

©2014 Getty Images. Alle Rechte vorbehalten.

Getty Images-Lizenzvereinbarung für lizenzfreie Bilder und Videos

DIES IST EIN RECHTLICH BINDENDER VERTRAG (DER 'VERTRAG') ZWISCHEN LIZENZNEHMER, KÄUFER (FALLS ZUTREFFEND) UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES, INC. DIE IN ABSCHNITT 10.9 DIESES DOKUMENTS BEZEICHNETE TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES ('GETTY IMAGES') IST DIE PARTEI, DIE DIESEN VERTRAG MIT DEM LIZENZNEHMER SCHLIESST. DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS ER GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG IST.

Zuletzt aktualisiert: Januar 2014

1. Definitionen. Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:
1.1 'Rechnung' bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Standard-Rechnungsformular von Getty Images, das unter anderem das Lizenzierungsunternehmen von Getty Images, das ausgewählte Lizenzmaterial sowie den entsprechenden Preis der Lizenzen für das ausgewählte Lizenzmaterial ('Lizenzgebühr') enthält. Die Rechnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen die Rechnung mit ein.
1.2 'Lizenzmaterial' bezieht sich auf Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabzüge, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder ihre Vervielfältigungen, oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von Getty Images an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jeden einzelnen Artikel des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.
1.3 'Lizenznehmer' bedeutet die Entität, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die Entität, die beim Kauf als Lizenznehmer benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.
1.4 'Endprodukt des Lizenznehmers' bedeutet ein Endprodukt oder eine Dienstleistung, die vom Lizenznehmer oder im Namen des Lizenznehmers mithilfe von unabhängigen Fähigkeiten und Anstrengungen erstellt wurde und in die eine Reproduktion des Lizenzmaterials sowie weiteres Material eingebunden ist.
1.5 'Käufer' bedeutet die natürliche oder juristische Person, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.
1.6 'Vervielfältigung' und 'Vervielfältigen' bedeuten jedwede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen desselben, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.
1.7 'Benutzer' bezeichnet alle Mitarbeiter oder Subunternehmer des Lizenznehmers, die: (i) die Digitaldatei mit dem Lizenzmaterial herunterladen, bearbeiten, editieren, modifizieren oder abspeichern; (ii) in anderer Weise unmittelbar in den Kreativprozess eingebunden sind, bei dem das Lizenzmaterial zum Einsatz kommt; oder (iii) das Lizenzmaterial in abgeleitete Werke einbinden.

2. Einräumung von Rechten. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:
2.1 Getty Images gewährt dem Lizenznehmer ein unbefristetes, nichtexklusives, nicht übertragbares, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und weltweit geltendes Recht auf Reproduktion des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials, und zwar in unbegrenzter Anzahl und in jeglichen Medienformaten für alle Zwecke, ausgenommen diejenigen Verwendungszecke, die im Abschnitt 3 dieses Vertrags untersagt sind.
2.2 Der Lizenznehmer kann das Lizenzmaterial durch eigene Subunternehmer oder Subunternehmer des Käufers in Vorbereitung auf das Endprodukt des Lizenznehmers vervielfältigen lassen, sofern diese Subunternehmer sich verpflichten, die Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten.
2.3 Es steht dem Lizenznehmer frei, das Lizenzmaterial in einer digitalen Bibliothek, einem Netzwerk oder Ähnlichem zu speichern, um seinen Mitarbeitern, Partnern und Kunden Einsicht in das Lizenzmaterial zu gewähren, soweit die Anzahl an Benutzern zehn (10) nicht überschreitet. Der Lizenznehmer muss bei mehr als zehn (10) Benutzern vor Beginn der zusätzlichen Verwendung weitere Arbeitsplatzlizenzen erwerben.

3. Beschränkungen.
3.1 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet: (i) das Lizenzmaterial (wenn es nicht im Endprodukt des Lizenznehmers enthalten ist) in einem Medium zu veröffentlichen, das auch anderen Personen als den autorisierten Benutzern zugänglich ist, oder (ii) das Lizenzmaterial so bereitzustellen, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.
3.2 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Getty Images und die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr: (i) das Lizenzmaterial in elektronische Vorlagen einzubinden, die zur Reproduktion durch Dritte in elektronischen oder gedruckten Erzeugnissen vorgesehen sind, oder (ii) das Lizenzmaterial auf Websites oder in anderen Medien zu verwenden oder darzustellen, die dazu gedacht sind, den Verkauf, die Lizenzierung oder den anderweitigen Vertrieb von 'On-Demand'-Produkten (z.B. Produkte, in denen das Lizenzmaterial von Dritten ausgewählt und zur Individualisierung des extra für den Besteller angefertigten Produkts eingesetzt wird) zu fördern oder zubetreiben. Zu diesen Produkten zählen unter anderem auch Postkarten, Kaffeetassen, T-Shirts, Kalender, Poster, Bildschirmschoner oder Hintergrundbilder für Mobiltelefone oder ähnliche Artikel.
3.3 Der Lizenznehmer darf sich weder ausdrücklich noch stillschweigend als Urheber eines visuellen Werks ausgeben, dessen künstlerische Komponenten in erheblichem Umfang aus dem Lizenzmaterial abgeleitet sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht in Form von Kunstdrucken verfügbar machen.
3.4 Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Getty Images nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
3.5 Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6 Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
3.7 Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Getty Images keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
3.8 Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 3.8 sind nicht als Befreiung des Käufers von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr gegenüber Getty Images auszulegen.
3.9 Wird das Lizensierte Werk auf einer Website vervielfältigt, muss der Lizenznehmer auf der Website Nutzungsbedingungen angeben, in denen das Herunterladen des Lizenzmaterials verboten und eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials als selbständige Datei untersagt wird.
3.10 Wenn das Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, (i) werden die hiermit gewährten Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und (ii) verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch Getty Images sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

4. Nachweise und geistiges Eigentum.
4.1 Urheberrecht. Dem Lizenznehmer werden durch die Einräumung der Lizenz durch diesen Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, gewährt Getty Images dem Lizenznehmer weder ausdrücklich noch konkludent ein Recht oder eine Lizenz an dem Lizenzmaterial.
4.2 Eingetragene Marken. In Zusammenhang mit der Verwendung von 'Getty Images' oder sonstigen Markennamen, eingetragenen Marken, Logos oder Dienstmarken, einschließlich der Namen aller Lizenzmaterial-Kollektionen von Getty Images oder dessen Partner ('Marken') erkennt der Lizenznehmer an, dass (i) diese Marken alleiniges Eigentum von Getty Images oder dessen Partnern sind; (ii) solange dies nicht zur Erfüllung von Nachweisverpflichtungen nach dieser Vereinbarung ausdrücklich erforderlich ist, dem Lizenznehmer durch diese Vereinbarung keinerlei Nutzungsrechte in Verbindung mit den Marken übertragen werden; und (iii) der Lizenznehmer zu keiner Zeit die Gültigkeit der Marken von Getty Images anficht.
4.3 Bildnachweis. Jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten Lizenzmaterial muss in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk hinzugefügt werden: '[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Getty Images' oder ein anderer auf der Website von Getty Images dargestellter Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Angaben, so kann Getty Images nach billigem Ermessen die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent (100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Getty Images nach Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.
4.4 Nachweis für Audio- oder visuelles Material. Wird Lizenzmaterial in Audio-/visuellem Material in redaktionellem Kontext oder in nicht redaktionellem Kontext verwendet, in dem aber Nachweise für weitere Anbieter von Lizenzmaterial angegeben sind, so ist der Nachweis nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in gleicher Größe und an vergleichbarer Stelle wie bei diesen sonstigen Nachweisen anzugeben. Im Wesentlichen sollte er in dieser Form erfolgen: '[Videomaterial] [Bildmaterial] zur Verfügung gestellt von [Name der Kollektion]/Getty Images'.
4.5 Benachrichtigung über Zuwiderhandlungen. Der Lizenznehmer setzt Getty Images umgehend in Kenntnis, wenn er weiß oder den Verdacht hegt, dass Dritte, die über den Lizenznehmer Zugang zum Lizenzmaterial bekommen haben, das Lizenzmaterial ganz oder in Teilen in rechtswidriger Weise verwenden oder die Schutzrechte von Getty Images, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzen.

5. Garantie und Haftungsbeschränkung.
5.1 Getty Images gewährleistet Folgendes: (i) Das Lizenzmaterial weist keinerlei Material- oder Verarbeitungsmängel auf (das alleinige Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung dieser Gewährleistung ist der Ersatz des Lizenzmaterials); diese Gewährleistung gilt dreißig (30) Tage ab Lieferung; (ii) Getty Images verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diese Vereinbarung einzugehen und auszuführen; (iii) nutzt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß dieser Vereinbarung und in der Form, in der es von Getty Images bereitgestellt wurde (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer), so verletzt dies keinerlei Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte; außerdem wird dadurch nicht das Recht auf Privatsphäre oder das Öffentlichkeitsrecht verletzt; und (iv) alle nach dieser Vereinbarung zur Verwendung des Lizenzmaterials erforderlichen Modell- und/oder Eigentum-Releases wurden eingeholt. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
5.2 GETTY IMAGES SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GETTY IMAGES HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ, KONKRETE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, BEGLEIT- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DURCH DIESEN VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN GETTY IMAGES VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE SCHADENSKATEGORIEN NICHT ZULÄSSIG. HIER ERFOLGT DIE BESCHRÄNKUNG NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG. GETTY IMAGES IST NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ÄNDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS AM LIZENZMATERIAL ODER DURCH DEN KONTEXT ENTSTEHEN, IN DENEN DAS LIZENZMATERIAL IN EINEM ENDPRODUKT DES LIZENZNEHMERS VERWENDET WIRD.

6. Haftungsfreistellung.
6.1 Sofern das Lizenzmaterial ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung verwendet wird, der Lizenznehmer diese Vereinbarung nicht auf sonstige Weise verletzt und als ausschließliches und alleiniges Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung der hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iv) gegebenen Zusicherungen und Garantien, wird Getty Images nach den Bedingungen des vorstehenden Abschnitts 5.2 und dem nachstehenden Abschnitt 6.3 den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und andere unter seiner Leitung stehenden oder in seinem Besitz befindlichen Geschäfte sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten ('Ansprüche') entstehen und in denen behauptet wird, Getty Images habe die hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iv) festgelegten Gewährleistungen verletzt, verteidigen, entschädigen und freistellen. Getty Images hat unter diesem Abschnitt 6.1 keine Verpflichtungen im Hinblick auf Ansprüche, die entstehen: (i) durch Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer, wenn der Anspruch sich lediglich wegen der Veränderung, dem Overlay oder der erneuten Fokussierung durch den Lizenznehmer ergibt; (ii) aus dem Kontext, in dem das lizenzierte Material im Endprodukt des Lizenznehmers verwendet wird, wobei sich der Anspruch lediglich aus diesem Kontext ergibt; (iii) aufgrund einer Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iv) aufgrund fortgesetzter Verwendung von Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer nach einer Mitteilung von Getty Images oder nachdem der Liznznehmer anders davon Kenntnis erhalten hat, dass jemand die Verletzung von Rechten durch das Lizenzmaterial geltend macht. Vorstehende Regelung legt die gesamte Entschädigungspflicht von Getty Images gemäß dieser Vereinbarung fest.
6.2 Gemäß den Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt 6.3 wird der Lizenznehmer Getty Images, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehende oder in dessen Besitz befindliche verbundene Unternehmen und Content-Provider sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags oder einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer entstehen, verteidigen, entschädigen und freistellen.
6.3 Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 dieses Vertrags Schadenersatzforderungen stellt, muss die andere Partei umgehend darüber in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei kann nach ihrer Wahl die Bearbeitung, die Beilegung oder die Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten übernehmen, wobei in diesem Fall die freizustellende Partei sie bei der Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in vernünftigerweise einforderbarem Umfang unterstützen muss. Die zur Haftungsfreistellung berechtigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand am Rechtsstreit beteiligen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren oder andere Kosten, die vor Mitteilung der Ansprüche durch die andere Partei, für die eine Freistellung verlangt wird, entstanden sind.

7. Zustand des Lizenzmaterials. Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial zur Vervielfältigung freigegeben wird. Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts 5.1 (i) ist Getty Images für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus unterstellten oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, seiner Vervielfältigung entstanden sind.

8. Elektronische Rechnungstellung; Zinsen für überfällige Rechnungen. Der Lizenznehmer und der Käufer stimmen zu, dass sie Rechnungen von Getty Images in elektronischer Form an die mit dem Getty Images Konto des Lizenznehmers und/oder Käufers verknüpfte E-Mail-Adresse erhalten. Begleicht der Lizenznehmer die Rechnung nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, steht es Getty Images frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag zu erheben.

9. Unberechtigte Verwendung und Kündigung. Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist (einschließlich, aber nicht begrenzt auf die Verwendung des Lizenzmaterials durch mehr als zehn (10) Benutzer ohne den Erwerb zusätzlicher Arbeitsplatzlizenzen), stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt Getty Images zur Ausübung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Der Lizenznehmer haftet für sämtliche Schäden aufgrund solcher Urheberrechtsverletzungen, einschließlich jeglicher Ansprüche Dritter. Zusätzlich zu allen anderen Getty Images gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Rechtsbehelfen und derer unbeschadet behält sich Getty Images das Recht vor, für die unerlaubte Nutzung des Lizenzmaterials eine Gebühr bis zur Höhe der fünffachen (5x) Standard-Lizenzgebühr zu erheben.Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Getty Images behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen: (i) Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag eingeht, nachdem er von Getty Images bereits eine Mitteilung über unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat; (ii) wenn der Lizenznehmer die Lizenzgebühr nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeit vollständig bezahlt; oder (iii) wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags auf sonstige Weise verletzt. Nach der Vertragsauflösung muss der Lizenznehmer unmittelbar (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen, (ii) das Lizenzmaterial zerstören oder auf Wunsch von Getty Images an Getty Images zurückgeben. Löst Getty Images den Vertrag aus wichtigem Grund auf, muss der Lizenznehmer auch das in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Endprodukt auf Wunsch von Getty Images an Getty Images zurückgeben.

10. Verschiedenes.
10.1 Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung. Nach angemessener Vorankündigung stellt der Lizenznehmer Getty Images Musterexemplare der Vervielfältigungen, die Lizenzmaterial enthalten, zur Verfügung, einschließlich kostenlosen Zugängen zu jeglichem zugangsbeschränkten und/oder kostenpflichtigen Internetangebot, auf dem Lizenzmaterial verwendet wird. Zudem kann Getty Images nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte die Bücher des Lizenznehmers prüfen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung des Lizenzmaterials stehen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags festzustellen. Sollte diese Buchprüfung ergeben, dass der Lizenznehmer für den Zeitraum, der Gegenstand dieser Buchprüfung ist, mindestens fünf Prozent (5 %) des geschuldeten Betrags zu wenig an Getty Images gezahlt hat, ist der Lizenznehmer neben der Zahlung des Differenzbetrags außerdem zur Erstattung der Kosten für diese Buchprüfung an Getty Images verpflichtet. Wenn Getty Images berechtigten Grund zur Annahme hat, dass Lizenzmaterial durch weitere, über die Anzahl der befugten Benutzer hinausgehende Personen oder auf eine nicht vertragsgegenständlich lizenzierte Weise verwendet wird, muss der Lizenznehmer nach Aufforderung durch Getty Images eine durch einen gesetzlichen Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnete Einhaltungsbescheinigung in einer von Getty Images zu genehmigenden Form übergeben.
10.2 Elektronische Speicherung. Bei sämtlichem Lizenzmaterial, das dem Lizenznehmer in elektronischer Form geliefert wird, muss der Lizenznehmer das Copyright-Symbol, den Namen Getty Images, die Identifikationsnummer des Lizenzmaterials sowie alle anderen ggf. in der elektronischen Datei mit dem Original-Lizenzmaterial enthaltenen Informationen beibehalten. Der Lizenznehmer muss eine widerstandsfähige Firewall unterhalten, um das Lizenzmaterial vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen.
10.3 Entzug. Informiert Getty Images den Lizenznehmer darüber, oder erhält der Lizenznehmer Kenntnis davon, dass Lizenzmaterial Ansprüchen aus Rechtsverstößen gegenüber Dritten ausgesetzt ist, für die Getty Images möglicherweise haftet, verpflichtet Getty Images den Lizenznehmer möglicherweise dazu, unmittelbar und auf eigene Kosten (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen; (ii) das Lizenzmaterial aus seinen Räumlichkeiten, Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien zu entfernen; und (iii) sicherzustellen, dass seine Kunden ebenso vorgehen. Getty Images muss dem Lizenznehmer vergleichbares Material ('vergleichbar' wird von Getty Images nach eigenem angemessenen kommerziellen Ermessen definiert) kostenlos, jedoch vorbehaltlich der übrigen Vertragsbestimmungen, zur Verfügung stellen.
10.4 Anwendbares Recht/Schlichtung. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des US-amerikanischen Bundesstaats New York, ohne Bezugnahme auf Konflikte mit anderen Rechtsprechungen. Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag,seiner Durchsetzbarkeit oder der Geschäftsbeziehung der Parteien entstehen, werden abschließend in einem vertraulichen Schiedsverfahren durch einen einzelnen Schiedsrichter geregelt, der gemäß den anwendbaren Schiedsverfahren und -regeln bestimmt wird. Die Durchführung des Schiedsverfahrens erfolgt nach den Commercial Rules der American Arbitration Association ('AAA') oder der International Chamber of Dispute Resolution ('ICDR'; Internationale Handelskammer) in der Fassung, die zu Beginn des Schiedsverfahrens in Kraft ist (wobei die geltenden Regeln nach alleinigem Ermessen des Lizenznehmers ausgewählt werden) an einem der folgenden Gerichtsstände (abhängig davon, welcher für den Lizenznehmer am nächsten ist): Seattle, Washington; New York, New York; Los Angeles, Kalifornien; London, England; Paris, Frankreich; Frankfurt, Deutschland; Tokyo, Japan oder Singapur. Das Schlichtungsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und alle Dokumente werden auf englisch vorgelegt. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist für die Parteien abschließend und verbindlich. Auf Grundlage des Schiedsurteils kann bei jedem zuständigen Gericht ein Urteil erwirkt und die Vollstreckung betrieben werden. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG). Die obsiegende Partei hat das Recht, in angemessenem Umfang Gerichtskosten in Zusammenhang mit dem Aspekt der Klage oder der Beilegung, in der sie obsiegt, einzufordern. Entgegenstehende Entscheide im Bezug auf Kosten werden aufgerechnet. Dessen ungeachtet ist Getty Images berechtigt, rechtliche Maßnahmen bei zuständigen staatlichen Gerichten einzuleiten oder weiterzuführen, um Rechtsschutz oder andere Unterstützung in einer solchen Streitigkeit zu erhalten, wenn nach Meinung von Getty Images eine solche Maßnahme nötig oder wünschenswert ist. Die Parteien sind sich einig, dass – ungeachtet ansonsten anwendbarer Verjährungs- und Ausschlussfristen, die Einleitung des Schiedsverfahrens innerhalb von 2 Jahren ab dem Vorfall, der Handlung oder dem Ereignis erfolgen muss, auf den sich das Schiedsverfahren bezieht.
10.5 Salvatorische Klausel. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
10.6 Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verstanden werden. Ein Verzug bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel, und eine einfache oder teilweise Wahrnehmung genannter Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien schließt nicht eine weitere oder spätere Wahrnehmung betreffenden Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.
10.7 Gesamte Vertragsabsprache. Diese Vereinbarung ist für Geschäftskunden von Getty Images gedacht und umfasst alle Lizenzbestimmungen. Bestimmungen dürfen nur dann hinzugefügt oder entfernt werden, wenn diese Änderung schriftlich erfolgt und entweder von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird oder von Getty Images elektronisch ausgefertigt und anschließend von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wird. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen in einem Kaufauftrag oder in einer anderen vom Lizenznehmer übermittelten Mitteilung gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor.
10.8 Steuern. Die Lizenzgebühren sind ohne die auf den Verkauf, die Nutzung, die Quellenbesteuerung oder auf andere Transaktionen anfallenden Steuern angegeben. Für diese Steuern ist allein der Lizenznehmer oder ggf. der Käufer verantwortlich.
10.9 Lizenzierungsunternehmen von Getty Images. Das Lizenzierungsunternehmen nach dieser Vereinbarung wird durch die Rechnungsadresse des Lizenznehmers oder ggf. des Käufers folgendermaßen bestimmt:

  SITZ DES LIZENZNEHMERS/KÄUFERS: LIZENZGEBER VON GETTY IMAGES (SITZ):  
  USA Getty Images (US), Inc (USA)  
  Spanien Getty Images Sales Spain SL (Spanien)  
  Portugal Getty Images Sales Portugal, Unipessoal, Lda. (Portugal)  
  Australien Getty Images Sales Australia Pty Limited (Australien)  
  Neuseeland Getty Images Sales New Zealand Limited (Neuseeland)  
  Malaysia Getty Images Malaysia Sdn. Bhd. (Malaysia)  
  Thailand Getty Images Digital (Thailand) Ltd (Thailand)  
  Philippinen Getty Images Pte Limited, Niederlassung auf den Philippinen (Philippinen)  
  Hongkong Getty Images Sales Hong Kong Limited (Hongkong)  
  Singapur Getty Images Sales Singapore Pte Limited (Singapur)  
  Japan Getty ImagesSales Japan GK (Japan)  
  India Getty Images Media India Pvt Ltd (India)  
  Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Jordanien, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Jemen Getty Images Middle East FZ LLC (VAE)  
  Türkei Getty Images Turkey Medya Hizmetleri Ltd ?ti. (Türkei)  
  Alle anderen Länder Getty Images International (Irland)  

©2014 Getty Images. Alle Rechte vorbehalten.

Getty Images-Lizenzvereinbarung für Layoutbilder und Videovorschauen

DIES IST EIN GESETZLICHER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN ('LIZENZNEHMER') UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES, INC. ('GETTY IMAGES'). DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL (DER 'VERTRAG').

1. Lizenzerteilung Es wird Ihnen für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen von Getty Images ein nichtexklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes, nicht übertragbares und nicht abtretbares Recht auf Verwendung der von Ihnen ausgewählten Vorschau-Datei für Bilder und/oder Filme, daraus abgeleiteter Werke sowie von Kopien (zusammenfassend 'Lizenzmaterial') auf Ihrem PC und, bei Filmen, in jeder Art von Bewertungszwecken dienendem Test-, Muster-, Layout- oder Rohschnittmaterial gewährt. Das Lizenzmaterial darf in Materialien zur persönlichen, nichtkommerziellen Verwendung und in Test- und Musteranwendungen, einschließlich Layouts, benutzt werden.

2. Beschränkungen
2.1 Das Lizenzmaterial darf nicht in Endprodukten zur innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Verwendung sowie für Veröffentlichungen benutzt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Werbe- und Marketingmaterialien sowie Online- oder anderen elektronischen Verteilsystemen.(Niedrigaufgelöstes Lizenzmaterial darf jedoch digital oder elektronisch Ihren Kunden zur Ansicht übermittelt werden.)Es darf weder separat noch einzeln verteilt, unterlizenziert oder zur Verwendung oder Verteilung zur Verfügung gestellt werden und es dürfen keine Rechte irgendwelcher Art an dem Lizenzmaterial gewährt werden.
2.2 Ausschließlich zu Sicherungszwecken darf eine einzige Kopie des Lizenzmaterials erstellt werden, die jedoch nur dann verwendet werden darf, wenn das Originallizenzmaterial defekt oder zerstört wird bzw. anderweitig unwiederbringlich verloren ist. Vorbehaltlich ausdrücklicher Bestimmungen dieses Vertrags darf das Lizenzmaterial nicht gemeinsam genutzt oder vervielfältigt werden, beispielsweise im Rahmen eines CD-Archivs, Musikbildspeichersystems, Rechnernetzwerks oder ähnlicher Einrichtungen. Diffamierende, pornographische oder anderweitig ungesetzliche Nutzung ist untersagt. Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem eine Person dargestellt ist, (i) auf eine Art und Weise, durch die suggeriert wird, dass das betreffende Modell ein Produkt oder eine Dienstleistung unterstützt, verwendet oder damit in Verbindung steht, oder (ii) im Zusammenhang mit einem möglicherweise wenig schmeichelhaften oder kontroversen Thema müssen Sie die Erklärung hinzufügen, dass es sich bei der abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt, das lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird.

3. Gebühr für lizenzpflichtige Bilder Für lizenzpflichtiges, lediglich aus unbeweglichen Bildern bestehendes Lizenzmaterial wird Ihnen, wenn Sie nach Ablauf von 30 Tagen das Lizenzmaterial noch nicht für die endgültige Verwendung in einem Endprojekt haben lizenzieren lassen, eine Layout-Servicegebühr in Höhe von hundertfünfzig US-Dollar (150 $) bzw. bisweilen, nach Ermessen von Getty Images, in Höhe des entsprechenden Betrages in einer anderen, lokalen Währung berechnet. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der dreißigtägigen Geltungsdauer der Layout-Lizenz genanntes lizenzpflichtiges, aus unbeweglichen Bildern bestehendes Lizenzmaterial für die endgültige Verwendung in einem Endprojekt lizenzieren lassen und im weiteren Verlauf die Lizenz nicht kündigen, wird die Layout-Servicegebühr nicht berechnet. Die Begleichung der Layout-Servicegebühr bezieht sich lediglich auf die Layout-Nutzung während der dreißigtägigen Geltungsdauer der Layout-Lizenz und berechtigt Sie weder vor, noch nach Ablauf der 30 Tage zu irgendeiner weitergehenden Verwendung des Lizenzmaterials.

4. Zugriffsgebühr für Filme Mit dem Herunterladen von Filme enthaltendem Lizenzmaterial wird Ihnen eine nicht rückerstattbare Zugriffsgebühr in Höhe von hundertfünfzig US-Dollar (150 $) bzw. bisweilen, nach Ermessen von Getty Images, in Höhe des entsprechenden Betrages in einer anderen, lokalen Währung berechnet.

5. Weitere Rechte Wenn Sie Fragen zu den Nutzungsrechten im Rahmen dieses Vertrages haben oder das Lizenzmaterial zu einem nicht von dieser Vereinbarung zugelassenen Zweck (z. B. online oder als Teil von Werbung oder Produkten) benutzen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihr örtliches Getty Images-Büro.

6. Garantie Getty Images garantiert für eine Dauer von 30 Tagen, dass die digitale Kopie des Lizenzmaterials in der von Ihnen heruntergeladenen Version keinerlei Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweist. Bei Nichteinhaltung der im Vorsatz genannten Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe bei etwaigen Fehlern im Austausch der betreffenden digitalen Kopie des Lizenzmaterials. DARÜBER HINAUS GEWÄHRT GETTY IMAGES KEINERLEI WEITERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGEND MIT EINGESCHLOSSENE GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Einige Staaten und Gerichtsbarkeiten lassen den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung nicht zu, und Ihnen stehen u. U. andere, zwischen den einzelnen Staaten und Gerichtsbarkeiten variierende Rechte zu. WEDER GETTY IMAGES NOCH IRGENDEINE SEINER PARTNERAGENTUREN KANN VON IHNEN ODER ANDEREN NATÜRLICHEN BZW. JURISTISCHEN PERSONEN FÜR ALLGEMEINE, BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE, ALS FOLGE ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SOWIE ANDERE AUF GRUNDLAGE DIESER LIZENZ ODER ANDERWEITIG ENTSTANDENE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN.

7. Allgemeines Alle Rechte am Lizenzmaterial sind Eigentum von Getty Images und/oder seiner Partneragenturen und sind durch US-amerikanische Urheberrechte sowie Bestimmungen internationaler Verträge und anderer geltender Gesetze geschützt. Getty Images und seine Partneragenturen bleiben im Genuss aller in diesem Vertrag nicht ausdrücklich abgetretener Rechte. Die in diesem Vertrag enthaltene Lizenz endet automatisch und ohne Ankündigung durch Getty Images mit Ablauf der dreißigtägigen Geltungsdauer der Layout-Lizenz oder gegebenenfalls früher mit der Nichteinhaltung irgendeiner Bestimmung dieses Vertrages von Ihrer Seite. Nach Beendigung haben Sie die Verwendung des Lizenzmaterials unverzüglich einzustellen und jegliches digitales Lizenzmaterial entweder zu zerstören oder das Lizenzmaterial mit allen Kopien an Getty Images zurückzusenden.

GETTY IMAGES LIZENZVEREINBARUNG FÜR MUSIK


DIES IST EINE RECHTSWIRKSAME VEREINBARUNG (IM FOLGENDEN ALS „VEREINBARUNG“ ODER „VERTRAG“ BEZEICHNET) ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER UND EINER TOCHTERGESELLSCHAFT VON GETTY IMAGES, INC. (IM FOLGENDEN ALS „GETTY IMAGES“ BEZEICHNET). DAS IN ABSCHNITT 11.9 DIESER VEREINBARUNG GENANNTE ANGEGLIEDERTE UNTERNEHMEN VON GETTY IMAGES IST DIE PARTEI, DIE DIESE VEREINBARUNG MIT DEM LIZENZNEHMER TRIFFT („GETTY IMAGES“). DIESER VERTRAG BEZIEHT SICH AUF LIZENZEN, DIE ÜBER DAS WEB UND LOKALE VERTRAGSVERTRETER AUSGESTELLT WERDEN UND GILT FÜR DIE ANALOGE (PHYSISCHE), DIGITALE UND ONLINE-LIEFERUNG VON LIZENZMATERIAL. DURCH DIE BESTELLUNG EINER LIZENZ BESTÄTIGEN DER LIZENZNEHMER UND GGF. DER KÄUFER, DASS SIE GEMÄSS DEN VOR ORT GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND.

Letzte Aktualisierung: Januar 2014

1. Definitionen. Die nachfolgend aufgeführten Begriffe haben die jeweils beschriebene Bedeutung:
1.1 „Audioprodukte“ bezeichnet alle ausschließlich das Lizenzmaterial umfassenden Produkte in jeglichem derzeit bekannten oder künftig verwendeten Format oder Medium, insbesondere Compact Discs (CDs), Kassetten, Schallplatten und digitale Downloads.
1.2 „Vertragsverstoß“ bezeichnet jede Verletzung bzw. Nichteinhaltung einer Zusicherung oder Garantie oder einer Eigenschaftsbeschreibung oder sonstigen Abrede aus dieser Vereinbarung.
1.3 „Wiedergabe“ bezeichnet die Vorführung, Fernseh- oder Radiosendung, die Übermittlung, das Streaming, die Ausstellung oder die Verbreitung von Kopien des synchronisierten Lizenzmaterials sowie das Gestatten dieser Vorgänge.
1.4 „Verwertungsgesellschaften“ bezeichnet Gesellschaften für Aufführungs-, mechanische und andere Rechte (z. B. ASCAP, BMI, SESAC, SOCAN, SACEM, MCPS, PRS, PPL, GEMA, GVL, SGAE, AIE), welche im Auftrag z. B. von Musikverlagen, Autoren, Tonträgerunternehmen und ausübenden Künstlern Lizenzgebühren erheben und verwalten.
1.5 „Kopieren“ bezeichnet das Duplizieren oder anderweitige Verfahren der Herstellung von Vervielfältigungsstücken des Werks ausschließlich zum Zweck der Wiedergabe des Werks.
1.6 „Bearbeiten“ bezeichnet die Verwendung von weniger als einem gesamten Master durch den Lizenznehmer z. B. für Bearbeitungen, Wiederholungen (Looping), Anreicherungen oder Modifikationen des Masters, unter der Bedingung, dass derartige Veränderungen (i) den grundlegenden Charakter des verwendeten Teils des Masters nicht verändern und (ii) seitens des Lizenznehmers keine Rechte oder Ansprüche (auch aus Urheberrecht) in Bezug auf die entstehende bearbeitete Aufnahme oder Komposition hergeleitet werden.
1.7 „Lizenzmaterial“ bezeichnet die Tonaufnahmen („Master“) und die in den Mastern enthaltenen Musikkompositionen (die „Kompositionen“), einschließlich der Liedtexte, die von Getty Images zur Lizenzierung angeboten werden und die vom Lizenznehmer zur Nutzung ausgewählt werden; die ausgewählten Master und Kompositionen werden zusammenfassend als „Lizenzmaterial“ bezeichnet. Jeder Verweis auf Lizenzmaterial in diesem Vertrag bezieht sich auf jeden einzelnen Teil des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.
1.8 „Lizenznehmer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die eine Lizenz erwirbt. Sofern beim Erwerbsvorgang eigens genannt oder auf der Rechnung angegeben, bezeichnet „Lizenznehmer“ außerdem die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag die Lizenz erworben wird.
1.9 „Lizenznehmerwerk“ bezeichnet die Produktion bzw. das Programm, in der/dem das synchronisierte Lizenzmaterial enthalten ist.
1.10 „Medien“ bezeichnet – sofern nicht in den Lizenzbedingungen anders angegeben – sämtliche derzeit bekannten und künftig entwickelten Medien.
1.11 'Käufer' bedeutet eine Entität, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.
1.12 „Lizenzbedingungen“ bezeichnet die dem Lizenznehmer bei Auswahl des Lizenzmaterials verfügbaren folgenden Informationen: (i) begleitende Angaben zum Lizenzmaterial auf einer Website (mit allen Bereichen, die den Erwerbsvorgang betreffen), auf der das Lizenzmaterial zur Lizenzierung angeboten wird; (ii) Angaben auf einer Rechnung oder Auftragsbestätigung; (iii) Angaben auf anderen schriftlichen Mitteilungen, die dem Lizenzmaterial beigefügt sind. Lizenzbedingungen können u. a. eine Beschreibung des Lizenzmaterials, der zulässige Nutzungsumfang, eine Eingrenzung des Nutzungsgebiets oder andere für das gewählte Lizenzmaterial geltende Nutzungseinschränkungen sowie die für das Lizenzmaterial zu entrichtende Gebühr („Lizenzgebühr“) umfassen. Die Rechte und Einschränkungen sind Bestandteil dieses Vertrags, und alle Verweise auf diesen Vertrag umfassen diese Rechte und Einschränkungen.
1.13 „Synchronisieren“ bezeichnet das Koppeln und/oder Synchronisieren, Arrangieren, Aufzeichnen, Neuaufzeichnen, Transkribieren, Modifizieren oder Bearbeiten des Lizenzmaterials, jedoch ausschließlich im zeitlichen Zusammenhang mit dem in den Rechten und Einschränkungen vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den Verwendungszwecken.
1.14 „Synchronisiertes Lizenzmaterial“ bezeichnet Lizenzmaterial, das ausschließlich im zeitlichen Zusammenhang mit dem in den Rechten und Einschränkungen vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den Verwendungszwecken gekoppelt und/oder synchronisiert, arrangiert, aufgezeichnet, neu aufgezeichnet, transkribiert, modifiziert oder bearbeitet wurde.

2. Lizenzgewährung und Einschränkungen. Im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags gilt Folgendes:
2.1 Getty Images gewährt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, das Lizenzmaterial zu nutzen, zu bearbeiten, zu synchronisieren sowie das synchronisierte Lizenzmaterial zu kopieren und wiederzugeben. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers (einschließlich des Käufers) zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich die Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichten. Wie in Abschnitt 6 unten angegeben, gelten die in diesem Vertrag gewährten Rechte u. U. vorbehaltlich der Rechte von Verwertungsgesellschaften.
2.2 Die Verwertung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf den Verwendungszweck, die Medien, die Lizenzzeit, das Lizenzgebiet und weitere Bedingungen, die in den Lizenzbedingungen angegeben sind. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend in Abschnitt 2.1 definierten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses. Abschnitt. 2.2 gewährt dem Lizenznehmer nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen.
2.3 Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um das Thema des Lizenzmaterials korrekt zu beschreiben und weitere Informationen (einschließlich Metadaten) zu diesem Material bereitzustellen, übernimmt Getty Images keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
2.4 Der Lizenznehmer darf das synchronisierte Lizenzmaterial als Teil des Lizenznehmerwerks zur Werbung bzw. Verkaufsförderung für das Lizenznehmerwerk verwenden, sofern das Lizenzmaterial stets mit dem unter die gewährte Lizenz fallenden Lizenznehmerwerk verbunden bleibt. Für jede Nutzung des Lizenzmaterials ohne das Lizenznehmerwerk ist eine gesonderte Lizenz erforderlich.
2.5 Nichts in dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass dem Lizenznehmer das Recht gewährt würde, Audioprodukte herzustellen, zu verbreiten oder zu verkaufen.
2.6 Dieser Vertrag gewährt dem Lizenznehmer kein Recht zur Verwendung von Lizenzmaterial als Titelmusik für ein Programm oder eine andere Produktion. Eine derartige Verwendung ist nur nach Abschluss einer separaten Vereinbarung mit Getty Images und Zahlung einer zusätzlichen Gebühr an Getty Images zulässig.
2.7 Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht in einer Form bereitstellen, die Dritten das separate Herunterladen des Lizenzmaterials oder das Extrahieren des Lizenzmaterials aus dem Lizenznehmerwerk ermöglicht oder anbietet.
2.8 Das Lizenzmaterial darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Getty Images nicht in ein Logo, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
2.9 Das Lizenzmaterial darf nicht auf diffamierende oder anderweitig rechtswidrige Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
2.10 Die Verwendung des Lizenzmaterials unter Missachtung der Rechte und Einschränkungen ist untersagt.
2.11 Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich Folgendes zu: (i) Der Käufer ist vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden, in seinem Namen zu handeln, und ist uneingeschränkt befugt, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden; (ii) wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.11 befreien den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühr an Getty Images.
2.12 Der Lizenznehmer darf sich weder ausdrücklich noch implizit als ursprünglicher Schöpfer einer Arbeit ausgeben, die in wesentlichen Teilen auf dem Lizenzmaterial beruht.
2.13 Sofern die Rechte und Einschränkungen das Kopieren oder Übertragen des Lizenzmaterials auf Websites erlauben, muss der Lizenznehmer auf den zulässigen Websites Nutzungsbedingungen angeben, die das Herunterladen, eine Weiterveröffentlichung, Weiterübertragung, Reproduktion oder anderweitige Verwendung des Lizenzmaterials als selbständige Datei verbieten.
2.14 Soweit die Rechte und Einschränkungen die Verwendung auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Internetseiten Dritter beinhalten: (i) darf das Lizenzmaterial dort nur als Bestandteil eines Werks des Lizenznehmers wiedergegeben werden (nicht als eigenständiges Werk), (ii) entfallen solche Rechte automatisch, wenn auf der Internetseite des Dritten versucht wird, angeblich am Lizenzmaterial bestehende Rechte entgegen den Bestimmungen dieses Vertrags zu nutzen, und (iii) muss der Lizenznehmer auf Anforderung von Getty Images hin das gesamte Lizenzmaterial von derartigen Plattformen oder Websites entfernen.

3. Urhebernachweis. Bei Verwendung von Lizenzmaterial in audiovisuellen Produktionen, in denen andere Anbieter von lizenziertem Material als Quelle genannt sind, ist ein urheberrechtlicher Hinweis den technischen Möglichkeiten entsprechend in gleicher Größe und vergleichbarer Platzierung und sinngemäß im folgenden Wortlaut aufzunehmen: „[Name des Interpreten]/[ggf. Name der Sammlung]/Getty Images" bzw. ein anderer Vermerk gemäß Vorgabe von Getty Images.

4. Zahlungen an Verwertungsgesellschaften.
4.1 Ungeachtet Abschnitt 4.2 und in dem Umfang, in dem Lizenzmaterial Titel oder Soundeffekte aus lizenzfreien Kollektionen wie Sound Express oder Sound Effects by Getty Images (den „PRF-Kollektionen“) von Getty Images umfasst, wird dem Lizenznehmer mit dieser Lizenzvereinbarung das Recht gewährt, das Lizenzmaterial innerhalb des Vertragsgebiets öffentlich aufzuführen, ohne die üblicherweise für die öffentliche Aufführung dieses lizenzierten Musikmaterials erhobenen Gebühren an Getty Images oder dessen Mitwirkende abführen oder die Nutzung des Lizenzmaterials bei Verwertungsgesellschaften melden zu müssen. Getty Images hat daher alle vertretbaren Anstrengungen unternommen, um alle für die Gewährung einer Direktlizenz erforderlichen Rechte (Aufführungsrechte, mechanische Reche oder anderweitige Rechte) für Inhalte der PRF-Kollektionen einzuholen, damit keine weiteren Lizenzgebühren an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden müssen. In einigen Ländern (z. B. Frankreich und Spanien) muss der Lizenznehmer jedoch u. U. Gebühren für die Verwendung von Lizenzmaterial an Verwertungsgesellschaften entrichten (selbst wenn die Schöpfer des lizenzierten Materials nicht Mitglieder der betreffenden Verwertungsgesellschaften sind). Der Lizenznehmer muss selbst in Erfahrung bringen, welche Anforderungen in seinem Land gelten, und ggf. die entsprechenden Gebühren zahlen.
4.2 Mit der in Abschnitt 4.1 genannten Ausnahme hinsichtlich der PRF-Kollektionenist nichts in dieser Vereinbarung als Verzicht auf Gebühren auszulegen, die infolge der in dieser Vereinbarung geregelten Nutzung von Lizenzmaterial an eine Verwertungsgesellschaft oder aufgrund von Tarifverträgen, Vergütungsregeln oder sonstigen kollektivrechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, entsprechende Meldungen an alle zuständigen Verwertungsgesellschaften in dem Lizenzgebiet, in dem eine Wiedergabe des Werks erfolgen soll, zu erstatten und ggf. Dritte, die Rechte an dem Werk erwerben, zur Meldung aufzufordern. Zu den Meldungen gehören auch sogenannte Musikfolgebögen bzw. Programme (Cue-Sheets). Der Lizenznehmer verpflichtet sich außerdem, im Rahmen von branchenüblichen Standards die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verwertungsgesellschaften die Überwachung und Verwaltung der Ansprüche auf Nutzungsgebühren zu ermöglichen, die den Inhabern der Urheberrechte an dem im Werk verkörperten Lizenzmaterial zustehen.

5. Garantie und Haftungsbeschränkung.
5.1 Getty Images sichert Folgendes zu: (i) Das Lizenzmaterial weist für die Dauer von dreißig (30) Tagen nach Lieferung keinerlei Fehler hinsichtlich Material und Verarbeitung auf (bei Nichteinhaltung dieser Zusicherung hat der Lizenznehmer nur Anspruch auf Austausch des Lizenzmaterials). (ii) Getty Images hat alle nötigen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen. (iii) Die Nutzung des Lizenzmaterials in der ursprünglichen Form durch den Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung verletzt keine Rechte Dritter; dies umfasst auch Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter.
5.2 GETTY IMAGES SCHLIESST JEDWEDE ANDERWEITIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DAS LIZENZMATERIAL ODER SEINE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME AUS; DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GETTY IMAGES HAFTET GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NICHT FÜR VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ, KONKRETE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, BEGLEIT- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DURCH DIESEN VERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN GETTY IMAGES VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. IN BESTIMMTEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE SCHADENSKATEGORIEN NICHT ZULÄSSIG. HIER ERFOLGT DIE BESCHRÄNKUNG NUR IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG. GETTY IMAGES IST NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ÄNDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS AM LIZENZMATERIAL ODER DURCH DEN KONTEXT ENTSTEHEN, IN DEM DAS LIZENZMATERIAL IN EINEM ENDPRODUKT DES LIZENZNEHMERS VERWENDET WIRD.

6. Haftungsfreistellung.
6.1 Sofern das Lizenzmaterial ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung verwendet wird und der Lizenznehmer diese Vereinbarung nicht auf sonstige Weise verletzt, und als ausschließliches und alleiniges Rechtsmittel des Lizenznehmers beim Vorwurf oder Vorliegen einer Verletzung der in Abschnitt 5.1(ii)-(iii) gegebenen Zusicherungen und Garantien, wird Getty Images nach den Bedingungen des vorstehenden Abschnitts 5.2 und des nachstehenden Abschnitts 6.3 den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und andere unter seiner Leitung stehenden oder in seinem Besitz befindlichen Geschäfte sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten („Ansprüche“) entstehen und in denen behauptet wird, Getty Images habe die hier in Abschnitt 5.1(ii)-(iii) festgelegten Gewährleistungen verletzt, verteidigen, entschädigen und freistellen. Getty Images entstehen unter diesem Abschnitt 6.1 keine Verpflichtungen für Ansprüche, die sich aus Folgendem ergeben: (i) Veränderung durch den Lizenznehmer, wobei der Anspruch sich lediglich aus der Veränderung durch den Lizenznehmer ergeben hat; (ii) dem Kontext, in dem das lizenzierte Material im Endprodukt des Lizenznehmers verwendet wird, wobei sich der Anspruch lediglich aus diesem Kontext ergeben hat; (iii) aufgrund einer Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer oder (iv) aufgrund fortgesetzter Verwendung von Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer nach einer Mitteilung von Getty Images oder nachdem der Lizenznehmer anders davon Kenntnis erhalten hat, dass jemand die Verletzung von Rechten durch das Lizenzmaterial geltend macht. Vorstehende Regelung legt die gesamte Entschädigungspflicht von Getty Images gemäß dieser Vereinbarung fest.
6.2 Gemäß den Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt 6.3 wird der Lizenznehmer Getty Images, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere unter dessen Leitung stehende oder in dessen Besitz befindliche verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige satzungsmäßige Vertreter, Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang (i) mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags oder (ii) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer entstehen, verteidigen, entschädigen und freistellen.
6.3 Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 dieses Vertrags Schadenersatzforderungen stellt, muss die andere Partei umgehend darüber in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei kann nach ihrer Wahl die Bearbeitung, die Beilegung oder die Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten übernehmen, wobei die freizustellende Partei sie in diesem Fal bei der Verteidigung gegen sämtliche Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten in vernünftigerweise einforderbarem Umfang unterstützen muss. Die beklagte Partei hat das Recht, auf eigene Kosten Rechtsbeistand für einen solchen Rechtsstreit zu suchen. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren und andere Kosten, die entstanden sind, bevor sie durch die andere Partei über die Schadenersatzforderung informiert wurde.

7. Zustand des Lizenzmaterials. Der Lizenznehmer muss das Lizenzmaterial in Bezug auf mögliche Fehler (digital oder anderes) prüfen, bevor das Lizenzmaterial zur Vervielfältigung freigegeben wird. Unbeschadet des vorstehenden Abschnitts 5.1 (i) ist Getty Images für keinerlei vom Lizenznehmer oder von Dritten erlittene Verluste oder Schadenersatzforderungen haftbar, die direkt oder indirekt aus unterstellten oder tatsächlichen Schäden am Lizenzmaterial, seiner Beschriftung oder, in welcher Weise auch immer, seiner Vervielfältigung entstanden sind.

8. Lizenzaufhebungsgebühr. Wenn der Lizenznehmer oder Käufer binnen 30 Tagen ab Erhalt des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer oder Käufer schriftlich eine Aufhebung dieses Vertrags fordert und besagtes Lizenzmaterial vom Lizenznehmer noch nicht verwendet wurde, kann Getty Images diesen Vertrag stornieren und folgende Gutschrift auf das Kundenkonto des Lizenznehmers bzw. Käufers gutschreiben oder auf seine Kreditkarte überweisen: (i) einen Betrag von bis zu 100 % der Lizenzgebühr, sofern das Aufhebungsgesuch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht; oder (ii) einen Betrag von bis zu 50 % der Lizenzgebühr, wenn das Aufhebungsgesuch zwischen dem 8. und dem 30. Tag nach Erhalt des Lizenzmaterials eingeht. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 US-Dollar (oder dem Äquivalent in regionaler Währung) an. Geht ein Aufhebungsgesuch erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt des Lizenzmaterials ein, so ist eine Gutschrift nicht mehr möglich. Keine der Bestimmungen in Abschnitt 8 ist auf Research-, Labor-, Service- oder Subscription-Gebühren anzuwenden, die gemäß den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen beglichen werden müssen und nicht erstattet werden.

9. Elektronische Rechnungsstellung; Zinsen für überfällige Rechnungen. Der Lizenznehmer und der Käufer stimmen zu, dass sie Rechnungen von Getty Images in elektronischer Form an die mit dem Getty Images Konto des Lizenznehmers und/oder Käufers verknüpfte E-Mail-Adresse erhalten. Begleicht der Lizenznehmer die Rechnung von Getty Images nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, steht es Getty Images frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von anderthalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag zu erheben.

10. Vorbehalt von Rechten. Alle Rechte, die Getty Images dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt, einschließlich aller Rechte an allen Werbematerialien oder anderen Gegenständen, die Getty Images zustehen oder von Getty Images kontrolliert werden (insbesondere an den Musiklizenzierungssystemen PumpBox und Soundtrack), verbleiben bei Getty Images. Soweit in der vorliegenden Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, wird dem Lizenznehmer kein Eigentumsanspruch (Urheberrechte eingeschlossen) in Bezug auf das Lizenzmaterial übertragen. Jedes PumpBox- oder Soundtrack-System, das dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird, sowie evtl. damit bereitgestellte Verbindungskabel oder andere Peripheriegeräte sind Eigentum von Getty Images und auf Anforderung zurückzugeben. Die Nutzung von in den PumpBox- oder Soundtrack-Systemen enthaltenen Informationen und Geschäftsgeheimnissen, einschließlich der Metadaten, Tonaufnahmen, Soundeffekte und Kompositionen, ist ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung zulässig.

11. Sonstige Vertragsbedingungen.
11.1 Unberechtigte Verwendung und Kündigung. Jede Verwendung von Lizenzmaterial auf eine Weise, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich genehmigt ist oder die gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt Getty Images zur Wahrnehmung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel. Zusätzlich zu allen anderen Getty Images gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechtsbehelfen und derer unbeschadet behält sich Getty Images das Recht vor, eine Gebühr bis zur fünffachen (5 x) Standard-Lizenzgebühr für die unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials zu erheben, und der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Getty Images behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen: (i) wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag eingeht, nachdem er von Getty Images bereits eine Mitteilung über unberechtigte Verwendung des Lizenzmaterials erhalten hat; (ii) wenn der Lizenznehmer beim Eingehen des Vertrags unrichtige Informationen bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenzmaterials zur Verfügung stellt; (iii) wenn der Lizenznehmer versäumt, die Lizenzgebühr zum Fälligkeitsdatum zu entrichten, oder (iv) wenn der Lizenznehmer die Bestimmungen dieses Vertrags auf sonstige Weise verletzt. Nach der Vertragsauflösung muss der Lizenznehmer unmittelbar (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen und (ii) das Lizenzmaterial zerstören oder auf Wunsch von Getty Images an Getty Images zurückgeben. Löst Getty Images den Vertrag aus wichtigem Grund auf, muss der Lizenznehmer auch das in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindliche Endprodukt auf Wunsch von Getty Images an Getty Images zurückgeben.
11.2 Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung:. Nach angemessener Vorankündigung stellt der Lizenznehmer Getty Images Musterexemplare der Vervielfältigungsstücke oder Lizenznehmerwerke, die Lizenzmaterial enthalten, zur Verfügung bzw. gewährt Getty Images gebührenfreien Zugang zu gebührenpflichtigen oder anderweitig zugangsbeschränkten Websites oder Plattformen, auf denen Lizenzmaterial vervielfältigt oder übertragen wird. Zudem kann Getty Images nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch Dritte die Bücher des Lizenznehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Nutzung des Lizenzmaterials stehen, auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags prüfen. Sollte diese Buchprüfung ergeben, dass der Lizenznehmer für den Zeitraum, der Gegenstand dieser Buchprüfung ist, mindestens fünf Prozent (5 %) des geschuldeten Betrags zu wenig an Getty Images gezahlt hat, ist der Lizenznehmer neben der Zahlung des Differenzbetrags außerdem zur Erstattung der Kosten für diese Buchprüfung an Getty Images verpflichtet. Wenn Getty Images unter Anlegung vernünftiger Maßstäbe der Auffassung ist, dass Lizenzmaterial auf eine nicht vertragsgegenständlich lizenzierte Weise verwendet wird, muss der Lizenznehmer nach Aufforderung durch Getty Images eine durch einen satzungsmäßigen Amtsträger des Lizenznehmers unterfertigte Einhaltungsbescheinigung in einer von Getty Images zu genehmigenden Form übergeben.
11.3 Entzug von Lizenzmaterial. Wenn Getty Images den Lizenznehmer darüber informiert oder der Lizenznehmer Kenntnis davon erhält, dass Ansprüche Dritter gestellt werden könnten, für die Getty Images zur Haftung gezogen werden könnte, muss der Lizenznehmer umgehend und auf eigene Kosten (i) die Verwendung des Lizenzmaterials einstellen; (ii) das Lizenzmaterial aus seinen Räumlichkeiten, Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien entfernen; und (iii) sicherstellen, dass seine Kunden ebenso vorgehen. Getty Images muss dem Lizenznehmer vergleichbares Material ('vergleichbar' wird von Getty Images nach eigenem angemessenen kommerziellen Ermessen definiert) kostenlos, jedoch vorbehaltlich der übrigen Vertragsbestimmungen, zur Verfügung stellen.
11.4 Anwendbares Recht/Schlichtung. Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des US-amerikanischen Bundesstaats New York, ohne Bezugnahme auf Konflikte mit anderen Rechtsprechungen. Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Durchsetzbarkeit oder der Geschäftsbeziehung der Parteien entstehen, werden abschließend in einem vertraulichen Schiedsverfahren durch einen einzelnen Schiedsrichter geregelt, der gemäß den anwendbaren Schiedsverfahren und -regeln bestimmt wird. Die Durchführung des Schiedsverfahrens erfolgt nach den Commercial Rules der American Arbitration Association („AAA“) oder des International Centre for Dispute Resolution („ICDR“; Internationale Handelskammer) in der Fassung, die zu Beginn des Schiedsverfahrens in Kraft ist (wobei die geltenden Regeln nach alleinigem Ermessen des Lizenznehmers ausgewählt werden) an einem der folgenden Gerichtsstände (abhängig davon, welcher für den Lizenznehmer am nächsten ist): Seattle, Washington; New York, New York; Los Angeles, Kalifornien; London, England; Paris, Frankreich; Frankfurt, Deutschland; Tokyo, Japan oder Singapur. Das Schlichtungsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und alle Dokumente werden auf englisch vorgelegt. Der Beschluss des Schlichters ist endgültig, für die Parteien verbindlich und ggf. durch ein zuständiges Gericht durchsetzbar.Die Entscheidung des Schiedsrichters ist für die Parteien abschließend und verbindlich. Auf Grundlage des Schiedsurteils kann bei jedem zuständigen Gericht ein Urteil erwirkt und die Vollstreckung betrieben werden. Die obsiegende Partei hat das Recht, in angemessenem Umfang Gerichtskosten in Zusammenhang mit dem Aspekt der Klage oder der Beilegung, in der sie obsiegt, einzufordern. Entgegenstehende Entscheide in Bezug auf Kosten werden aufgerechnet. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG). Ungeachtet dessen ist Getty Images berechtigt, gerichtliche oder sonstige Verfahren oder Maßnahmen bei allen zuständigen Gerichten einzuleiten und durchzuführen, um gegen den Lizenznehmer Unterlassungs- oder sonstige Ansprüche durchzusetzen, wenn nach Ansicht von Getty Images eine solche Maßnahme nötig oder wünschenswert erscheint. Die Parteien sind sich einig, dass – ungeachtet ansonsten anwendbarer Verjährungs- und Ausschlussfristen, die Einleitung des Schiedsverfahrens innerhalb von 2 Jahren ab dem Vorfall, der Handlung oder dem Ereignis erfolgen muss, auf den sich das Schiedsverfahren bezieht.
11.5 Trennbarkeit. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Weise für ungültig, rechtswidrig oder nicht anwendbar befunden werden, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Die Bestimmungen werden nur insoweit abgeändert, wie es für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
11.6 Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieses Vertrags verstanden werden. Ein Verzug bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf genannte Rechte und Rechtsmittel, und eine einfache oder teilweise Wahrnehmung genannter Rechte und Rechtsmittel durch eine der Parteien schließt nicht eine weitere oder spätere Wahrnehmung des betreffenden Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Mittel gilt nicht als Hindernis oder Verzicht auf diese Rechte oder Mittel bei einer anderen Gelegenheit.
11.7 Gesamte Vertragsabsprache. Diese Vereinbarung ist für Geschäftskunden von Getty Images gedacht und umfasst alle Lizenzbestimmungen. Bestimmungen dürfen nur dann hinzugefügt oder entfernt werden, wenn diese Änderung schriftlich erfolgt und entweder von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird oder von Getty Images elektronisch ausgefertigt und anschließend von einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet wird. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den Bestimmungen in einem Kaufauftrag oder in einer anderen vom Lizenznehmer übermittelten Mitteilung gehen die Bestimmungen dieses Vertrags vor.
11.8 Steuern. Die Lizenzgebühren sind ohne die auf den Verkauf, die Nutzung, die Quellenbesteuerung oder auf andere Transaktionen anfallenden Steuern angegeben. Für diese Steuern ist allein der Lizenznehmer oder ggf. der Käufer verantwortlich.
11.9 Lizenzierungsunternehmen von Getty Images. Das Lizenzierungsunternehmen nach dieser Vereinbarung wird durch die Rechnungsadresse des Lizenznehmers oder ggf. des Käufers folgendermaßen bestimmt:

  SITZ DES LIZENZNEHMERS/KÄUFERS: LIZENZGEBER VON GETTY IMAGES (SITZ):  
  USA Getty Images (US), Inc (USA)  
  Spanien Getty Images Sales Spain SL (Spanien)  
  Portugal Getty Images Sales Portugal, Unipessoal, Lda. (Portugal)  
  Australien Getty Images Sales Australia Pty Limited (Australien)  
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  Thailand Getty Images Digital (Thailand) Ltd (Thailand)  
  Philippinen Getty Images Pte Limited, Niederlassung auf den Philippinen (Philippinen)  
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  Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Jordanien, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Jemen Getty Images Middle East FZ LLC (VAE)  
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