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Die Herren der Ringe

2012 wird mit der FIFA-Männer-Fußball-EM in Polen und der Ukraine und den Olympischen Spielen in London  wieder ein Supersportjahr. Natürlich möchte man die Symbolik von sportlichen Superlativen, Fairness und Wettkampf in Fotos und Illustrationen nutzen. Aber auch hier gilt, besonders im werblichen Bereich: Vorsicht!  Wieder einmal mehr geht es um Rechte, die über das eigentliche Urheberrecht des Fotografen hinaus gehen.

Bevor solche Bilder dem Kunden vorgestellt werden und im besten Fall genehmigt werden, sollte man versteckte Fallen erkennen - wir helfen beim Finden. Unser Team berät gerne und klärt Drittrechte ab oder stellt den Kontakt zum Rechteinhaber her.
 
Dass man mit bekannten Sportlern ohne deren Einverständnis nicht werben darf, ist hinlänglich bekannt. Doch wie verhält es sich mit den Stadien, den Logos, den Sportgeräten und Bällen?

Logos von Sponsoren sind für Fremdwerbung tabu, ebenso Logos auf Bekleidung, Sportgeräten und Bällen. Bei letzteren ist sogar auf das Styling zu achten - die Hersteller kreieren zu Anlässen wie EM oder WM  eigene Balldesigns, die als Geschmacksmuster geschützt werden. Auch wenn man den Namen einer der grossen Drei nicht lesen kann - Farbe und Musterung des Balls ist im Zweifelsfall geschützt und die Abbildung kann heikel werden.

 

 
Innerhalb von Stadien gemachte Aufnahmen können nicht ohne weiteres zu werblichen Zwecken genutzt werden. Je nach Art der Aufnahme müssen die Nutzungen  mit dem Stadion-Betreiber und/oder dem Veranstalter abgesprochen werden, wenn keine allgemeine Freigabe durch ein Property Release vorliegt.
 
Die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen besteht in Deutschland seit 1990 nicht mehr. Ausgenommen sind militärische Einrichtungen und Anlagen. Der Blick aus der Luft auf die Stadien ist zumindest nach deutschem Recht zulässig und auch werblich einsetzbar, wenn keine Markenrechte Dritter verletzt werden oder diese abgeklärt sind. Ein Logo auf dem Stadiondach oder erkennbare Bandenwerbung würden dazu zählen - also Augen auf. Für die Abbildung des Londoner Riesenrades `London Eye´ -  ganz sicher ein Eyecatcher - muss zu werblichen Zwecken eine Genehmigung eingeholt werden - es besteht Designschutz.

 


Doch wie steht es mit den Olympischen Ringen? Hier gibt es zwar keinen Markenschutz, dafür aber ein eigenes Gesetz: das Olympiaschutzgesetz, 2004 speziell verabschiedet, um künftig Olympische Spiele in Deutschland zu ermöglichen.  Nach einer Leitlinie des IOC werden olympische Spiele nur noch an Länder vergeben, in denen ein gesetzlicher Rahmen vorhanden ist, der eine ausschließliche Vermarktung der olympischen Embleme und Bezeichnungen zugunsten des IOC bzw. des jeweiligen nationalen Komitees sicherstellt - das war der Legislative diese Extrawurst wert.

 

 
Für den potentiellen Bildnutzer macht es keinen Unterschied, ob Markenschutz oder Schutz durch ein eigens erlassenes Gesetz. Wer mit Ringen, Flaggen oder Bezeichnungen werben möchte, muss dies bei NOK oder IOC individuell lizenzieren. Ähnlich wie die FIFA zeichnen sich NOK und IOC durch aufmerksame Marktbeobachtung und recht hohe Abmahnbereitschaft aus - Ärger und Kosten, die man sich im Vorfeld ersparen kann, wenn man geplante Nutzungen überdenkt und/oder im Vorab lizenziert.

 

 

(03.02.2014) F1online Team Bildrechte

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