Blog der Bildagentur F1online
Vorsicht bissiges Schloss!
Vorsicht bissiges Schloss - Abmahnwelle durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat im letzten Jahr vom BGH Recht bekommen. Fotografien von Liegenschaften und Gärten, die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet werden, dürfen nicht mehr einfach für gewerbliche Zwecke fotografiert und angeboten werden. Foto-und Filmaufnahmen auf ihrem Grund, zu anderen als privaten Zwecken, sind bindend genehmigungs- und entgeltpflichtig. Besteht eine solche ausdrückliche Genehmigung nicht, wird die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten rigoros gegen die Veröffentlichung mit Abmahnungen vorgehen. Ab wann die Zustimmung der Stiftung zu den Aufnahmen nötig ist, richtet sich nach dem Datum der Eintragung auf die Stiftung ins Grundbuch.
Seit Mitte Oktober 2014 mahnt die Stiftung Fotografen und Agenturen strafbewährt ab. Das ist die Antwort auf die Frage, warum filmische und fotografische Abbildung preußischer Schlösser und Gärten aus dem Angebot von Bildagenturen weitgehend verschwunden sind. Entsprechende Bilder müssen zwingend von Websites und aus dem Bildangebot von Agenturen genommen werden. In der Konsequenz gibt es keine Bilder mehr von Schloss Sanssouci, Rheinsberg, Charlottenhof, dem Schloss Babelsberg, der Pfaueninsel und anderen.
Ein breites, spannendes, lebendiges und schnell vergleich- und abrufbares Bildangebot zu den Schlössern wird es nicht mehr geben, die Vielfalt von Ansichten, Blickwinkeln, fotografischen Stilen geht verloren. Rechtsmäßig steht der Stiftung natürlich die Durchsetzung ihres Eigentumsvorbehaltes zu und natürlich kann sie über das Angebot eigener offizieller Abbildungen und auch Abmahnungen Umsatz generieren. Ob die Rechnung letztendlich aufgeht sei dahingestellt. Unseres Erachtens wiegt der Imageverlust schwerer.
Statt einer unverhältnismäßigen Abmahnwelle gäbe es durchaus Modelle, mit Foto- und Filmaufnahmen von Profis umzugehen. So könnte die Stiftung beispielsweise Veröffentlichungen mit dem Hinweis auf die Rechte der Stiftung zulassen und Lizenzgebühren fordern, die nach Einigung mit den Berufsverbänden duch einen Zuschlag an die Stiftung abzurechnen ist. In Zusammenarbeit mit Fotografen und Bildagenturen könnte man ein Rechtemanagement etablieren, von dem alle Beteiligten profitieren könnten. Stattdessen setzt die Stiftung auf die generelle Löschung der Bilder.
Schade, schade! Wir hätten gerne weiterhin stimmunsgsvolle Bilder von Sanssouci, Charlottenburg, Rheinsberg, Paretz, usw. gezeigt. Doch leider müssen wir unsere Kunden und Fotografen nun warnen: Vorsicht, bissiges Schloss!